neue ICD-Codes (U50.x, U51.x) - FIM und Barthel-Index

  • Hallo zusammen,

    der Barthel-Index wird jetzt in der Qualitätssicherung Schlaganfall Baden-Württemberg seit 01.04.2004 verpflichtend eingesetzt bei Aufnahme und Entlassung. Dabei müssen die Daten, die hier von der Pflegeperson erfaßt werden, mit der Einschätzung der Behinderung nach der Rankin-Scale durch den Arzt übereinstimmen, sonst kommt eine Fehlermeldung und der Datensatz ist nicht abschließbar. Die Rankin-Scale hat sieben Stufen von 0 Keine Symptome über 1 Keine wesentliche Funktionseinschränkung trotz Symptomen und 2 Geringgradig, 3 Mäßiggradig, 4 Mittelschwer, 5 Schwer bis zu 6 Tod. Das Kurioseste an der Sache ist, daß ein Patient mit Stufe 6 (Tod) vor Insult eingegeben werden kann ohne daß eine Plausibilitätsprüfung oder ein Hinweis erfolgt. Also aufpassen bei der Datenerfassung!

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    Wie geben Sie dann die U-Codes U50/51 ein, besser gefragt,
    ** an welche Diagnose hängen sie die U50/51 dran, an die Hauptdiagnose?
    Z.B.:
    HD: I63.3 (\"*\") und z.B. U50.-
    ** oder dann doch an eine passende ND (irgendwelche Kriterien zu beachten? ) ?

    Einen herzlichen Gruß aus Winnenden

    Andreas Raether
    Winnenden

  • Hallo Herr Konzelmenn,

    ich wüßte gerne, wo steht, dass diese Codes in BW verpflichtend dokumentiert werden müssen. Sie meinen doch sicherlich die ext. QS, oder?

    Eine noch verschonte Hessein :threemonkey:

    [c=deeppink]Viele Grüße aus Nordhessen

    ´s Codiermäuschen

    :k_zzzglitter:

    Â Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null- und das nennen sie ihren Standpunkt.
    Albert Einstein[/c]

  • Hallo zusammen,

    @ Herrn Räther: es ist noch gar keiner eingegeben worden. Codieren müssen die Ärzte.

    @ Codiermaus: QS Schlaganfall ist Pflicht seit 01.04.2004 in BW. Dort wird nach Barthel-Index gefragt. Das hat mit der ICD-Codierung nichts zu tun.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    das dies zwei unterschiedliche paar Schuhe sind, ist mir klar. Meine Frage war: Wo steht, dass bei QS Schlaganfall mit Angabe des Barthel-Index in BW Pflicht ist? Und das seit dem 01.04.04?

    Man könnte ja daraus ableiten, dass dies demnächst auch auf die anderen BL zukommt und man aus der Doku für die ext. QS (weil eh verpflichtend) wunderbar die IDC-Codierung \"übernehmen\" oder \"ableiten\". Bei uns erfolgt nämlich keine entsprechende Doku bisher.

    Also: Bitte nochmal um kurze Antwort auf die Frage, ja?

    ´s Codiermäuschen

    [c=deeppink]Viele Grüße aus Nordhessen

    ´s Codiermäuschen

    :k_zzzglitter:

    Â Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null- und das nennen sie ihren Standpunkt.
    Albert Einstein[/c]

  • Hallo Codiermaus,

    folgende und weitere Informationen finden Sie auf http://www.geqik.de über die

    Qualitätssicherung in der Schlaganfallbehandlung
    Seit 2004 wird gemäß einem Beschluss des Lenkungsgremiums zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung in Baden-Württemberg ein flächendeckendes Qualitätssicherungsverfahren zur Schlaganfallversorgung im Land umgesetzt. Erfasst werden alle Patienten, die in baden-württembergischen Krankenhäusern aufgrund eines Schlaganfalls akut versorgt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Patient von außen eingewiesen wurde oder sich schon wegen einer anderen Erkrankung stationär befindet.

    Freut Ihr Euch auch schon darauf!? Und 2005 soll noch Pneumonie kommen!

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.