Hallo zusammen,
der Barthel-Index wird jetzt in der Qualitätssicherung Schlaganfall Baden-Württemberg seit 01.04.2004 verpflichtend eingesetzt bei Aufnahme und Entlassung. Dabei müssen die Daten, die hier von der Pflegeperson erfaßt werden, mit der Einschätzung der Behinderung nach der Rankin-Scale durch den Arzt übereinstimmen, sonst kommt eine Fehlermeldung und der Datensatz ist nicht abschließbar. Die Rankin-Scale hat sieben Stufen von 0 Keine Symptome über 1 Keine wesentliche Funktionseinschränkung trotz Symptomen und 2 Geringgradig, 3 Mäßiggradig, 4 Mittelschwer, 5 Schwer bis zu 6 Tod. Das Kurioseste an der Sache ist, daß ein Patient mit Stufe 6 (Tod) vor Insult eingegeben werden kann ohne daß eine Plausibilitätsprüfung oder ein Hinweis erfolgt. Also aufpassen bei der Datenerfassung!