Zusatzentgelt 39 - Bluter

  • Hallo Forum,
    ist dieses Zusatzentgelt ganz eng textlich zu verstehen: zur Behandlung von Blutern??? Wenn ein "Nicht-Bluter" Gerinnungsfaktoren erhält kann dies nicht extra berechnet werden - ODER??

    Vielen Dank schon mal.

    :dance2:
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo,

    dabei wird dann die Defintion des "Bluters" benötigt - und das ist halt Auslegungssache.
    In Thüringen gibt es ein Sonderentgelt für Gerinnungsfaktoren bei "Blutern" - und hier sind sowohl angeborene wie auch erworbene Blutungsneigungen subsummiert (Cumarin-Therapie und PPSB-Gabe z.B.).
    Das SE Bluter für Thüringen ist recht gut/ausgefeilt und hat Chancen, als bundesweite Empfehlung für das ZE 39 übernommen zu werden. Ich hoffe, bei der Ausgestaltung nahe mit dran zu sein, da mich das Thema auch schon einige Zeit beschäftigt.

    Gruß :x

    Björn

  • Moin Moin,

    der Gesetzgeber/Verordnungsgeber hat im vorliegenden Fall keine konkrete Differenzierung vorgesehen, sondern bewusst einfach nur eine vage Patientengruppen-Bezeichnung mit Interpretationsspielraum ("Bluter") verwendet, obwohl er durch die Einschaltung von Fach-Experten zur Erstellung der Gesetzes-/Verordnungstexte das Wissen und die Möglichkeit zur klaren Eingrenzung gehabt hätte.
    Hier darf man also unterstellen, dass der Gesetz-/Verordnungsgeber keine enge Selektion der Fälle für das Zusatzentgelt über die Diagnose gewünscht hat, sondern vielmehr über die Prozedur der Verabreichung der (kostenintensiven) Blutgerinnungsfaktoren. Ansonsten hätte er ja die in Frage kommenden Krankheiten konkret beim Namen nennen können, wie er es ja in anderen Fällen durchaus getan hat.
    Die gleichen Blutgerinnungsfaktoren verursachen ohnehin bei Haemophilie-Patienten die gleichen Kosten wie die gleichen Blutgerinnungsfaktoren, die wegen einer anderen Ursache indikationsgerecht (="Bluter")verabreicht werden. Und eben diese Kosten sollen ja durch das Zusatzentgelt erstattet werden.
    In der Verhandlung über die Zusatzentgelte würde ich mich auf keine andere Argumentation einlassen und meine Leistung auch nicht freiwillig selbst beschneiden. Schliesslich kann und muss der Gesetz-/Verordnungsgeber das Gesetz/die Verordnung jederzeit konkretisieren, wenn er eine andere Zielstellung verfolgen sollte...

    beste Grüsse
    --
    Dr. René Holm
    medControl
    Hamburg

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • Hallo Herr Mehlhorn,

    gibt es diese regionale ZE-Definition irgendwo in lesbarer Form - am Ende sogar ein PDF?

    AS
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo,

    da war ich mal wieder zu schnell mit meiner Auslegung!:rolleyes:

    Natürlich werden auch Nicht-"Bluter" mit Gerinnungsfaktoren behandelt, bzw. was ist eigentlich ein "Bluter". (Roche-Lexikon: "Eine von einer hämorrhagischen Diathese, i.e.Sinne von der Hämophilie betroffene Person"). :defman:

    Hier wurde wohl absichtlich Eindeutigkeit vermieden. Eigentlich ist jeder, der in den letzten 10 Tagen eine Aspirin-Tbl. genommen hat, ein "Bluter".

    Gelegentlich werden "Bluter" auch mit etwas anderem behandelt, z.B. Aknesalbe. Dies fällt dann bei großzügiger Auslegung auch unter ZE39. Warum auch alles unnötig verkomplizieren, indem z.B. OPS 8-810.5 definiert wird?

    Also, eigentlich sollte ZE39 lauten: Behandlung von jedem mit allem.:-p

    Herr Holm hat aus meiner Sicht natürlich Recht mit seiner Auffassung, daß bei schlampiger Definition die Krankenhäuser sich das Recht nehmen müssen, die für sich vorteilhaftere Auslegung zu wählen. Ob die Kassen das ähnlich sehen?

    Humba Humba Täterää

    Viele Grüße
    PB

  • Moin Moin, Herr Brenk,

    zum Glück sind die Kassen in Deutschland nicht die letzte Instanz (auch wenn sie es gern so sähen), wenn es darum geht zu entscheiden, wer seine Leistung bezahlt bekommt und (je nach Kassensituation) wer nicht. Und Sozialrichter folgen glücklicherweise den Gesetzestexten und legen diese eher zu Gunsten der schwächeren Glieder im System (Leistungserbringer) aus.
    Auch ist das ZE39 nicht wirklich zu verstehen als "Behandlung von jedem mit allem". So unkonkret sind die Bezeichnungen im Text dann doch nicht. Es muss sich schon um eine Gerinnungsstörung ("Bluter")handeln und zum Einsatz kommen müssen Blutgerinnungsfaktoren. Hier reicht sicherlich keine Aknesalbe aus...

    beste Grüsse
    --
    Dr. René Holm
    medControl
    Hamburg

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg