BPflV-DRG oder wie?

  • Hallo Forum!
    Habe einen sehr seltsamen Fall und bitte um Hilfe:
    Neugeborenes im Juni aufgenommen (bei uns noch Abrechnung nach BPflV) lag bis 5.11. stationär. Verlegt in ein Optionshaus zur PEG-Anlage. Rückverlegung nach 2-3 Tagen. Inzwischen rechnen wir aber nach DRGs ab.
    Die Abrechnung bis 5.11. ist tagesgleich (logisch).
    Aber ist das dann ein neuer Fall? Nach BPflV oder ein DRG-Fall? Oder weiter tagesgleich? Oder wie???
    Wer hat Ideen?

    ?(

    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Moin moin

    Ich bin ja nun kein Profi in Abrechnungsfragen,aber ich denke bei der Rückverlegung hat das Kind doch immer noch die ursprüngliche Grunderkrankung ,oder?
    Müssen dann nicht beide Fälle wieder zusammengeführt werden ,und daher die Abrechnung nach den alten Regeln erfolgen?

    Für mich klingt das logisch ,aber dies soll auch nur ein Gedankenanstoss ein.
    :3 :3 :3

    Liebe Grüße aus dem schönen sonnigen Norden
    Tanja

  • Nach den alten Regeln mußten aber die Fälle nicht zusammengeführt werden. Wat nu?

    Schöne Grüße aus dem Vogelsberg

    O.Kromm
    --
    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Da für den ersten Aufenthalt die BPflV gilt und diese keine Rückverlegungsklausel kennt, handelt es sich beim zweiten Fall um einen neuen Fall (es sei denn, es handelt sich um eine Zusammenarbeit bei Fallpauschale nach BPflV). Wenn der zweite Fall also ein neuer Fall ist, dann ist er als DRG abzurechnen (allerdings ggf. mit Verlegungsabschlägen).

    Hier erscheint mir die Rechtslage relativ klar.

    Schwieriger scheint mir der Fall zu liegen, wenn es sich nicht um eine externe Verlegung und Neuaufnahme nach Beginn der DRG-Abrechnung handelt, sondern wenn zum Beispiel der Patient vor der DRG-Abrechnung in der eigenen Psychiatrie aufgenommen wurde und nach Beginn der DRG-Abrechnung im gleichen Haus in die Somatik verlegt wurde. Ein Fall (kompletter Fall als altes Recht) oder zwei Fälle (Verlegung Psychiatrie/Somatik nach neuem Recht)???

    Ich bitte auch um Vorschläge (Wenn möglich mit Begründung).

    Zitat


    Original von O. Kromm:
    Wat nu?


    Das ist aber nicht sehr hessisch, Herr Kromm! ;)

    Schönen Tag noch,


    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises