DRG-Abrechnung 2004

  • Hallo DRG-Forum,

    Trotz intensiver Recherche :look: in den Gesetzen komme ich nicht so recht weiter, deshalb eine bescheidene Frage ?(
    Als Optionshaus müssen wir jetzt schon mit den Vorbereitung für 2004 anfangen. Wir hoffen zwar, daß wir bis Anfang Januar eine genehmigte Vereinbarung haben, aber was ist, wenn nicht? Welche Baserate aus dem Formular B1/AEB wird dann genommen??
    Für zahlreiche, hilfreiche antworten schließe ich wie üblich in mein Kodier-Nachtgebet ein...

    Schöne Grüße aus Bayern

    Andrea

    Gruß aus Bayern

    Andrea-FS1 :d_v:

  • Schönen guten Tag Andrea!

    Für die ab 1.1.2004 aufgenommenen Patienten zählt der DRG-Katalog und die Abrechnungsbestimmungen (KFPV) 2004 (§9 KfpV 2004). Sollten Sie (wie vermutlich viele andere auch) noch keine Vereinbarung haben, so rechnen Sie die neuen DRGs ab, jedoch mit dem für 2003 vereinbarten Basisfallwert ohne Ausgleiche und Berichtigungen.

    Dies gilt nur für Häuser, die 2003 DRGs berechnet haben.

    Für alle, die 2003 noch nach BPflV berechnet haben und noch keine Vereinbarung für 2004 haben, rechnen weiterhin so wie bisher ab (§15 KHEntgG), bis die Vereinbarung vorliegt.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises