hallo liebe DRGers,
ich habe hier eine echte Anfängerfrage. Angenommen ich habe einen Fall mit 5 Tagen UGVWD und 5 Belegungstagen. Muss ich nun einen Abschlag vornehmen oder nicht?
Nur zum Verständnis - der erste Tag mit Abschlag sollte doch dann der 4. Tag sein oder (UGVWD-1)?
...und kann mir jemand erklären, warum ich erst UGVWD-1 rechne, um danach wieder 1.Abschlagstag+1 rechne ... warum nehme ich nicht gleich die UGVWD?
Ich würde die Berechnung wie folgt verstehen:
wenn ein Patient Belegungstage kleiner UGVWD hat, dann berechne: (Bewertungsrealtion*Baserate) - ((UGVWD - Belegungstage)*Baserate*Bewertungsrelation/Tag)
Grüsse Dominik Dressel