• hallo liebe DRGers,

    ich habe hier eine echte Anfängerfrage. Angenommen ich habe einen Fall mit 5 Tagen UGVWD und 5 Belegungstagen. Muss ich nun einen Abschlag vornehmen oder nicht?

    Nur zum Verständnis - der erste Tag mit Abschlag sollte doch dann der 4. Tag sein oder (UGVWD-1)?

    ...und kann mir jemand erklären, warum ich erst UGVWD-1 rechne, um danach wieder 1.Abschlagstag+1 rechne ... warum nehme ich nicht gleich die UGVWD?

    Ich würde die Berechnung wie folgt verstehen:

    wenn ein Patient Belegungstage kleiner UGVWD hat, dann berechne: (Bewertungsrealtion*Baserate) - ((UGVWD - Belegungstage)*Baserate*Bewertungsrelation/Tag)

    Grüsse Dominik Dressel

  • Schönen guten Tag Herr Dressel!

    Aus einem auch mir nicht ganz ersichtlichen Grund hat der Verordnungsgeber nicht die untere Grenzverweildauer in dem von Ihnen dargestellten Sinn, sonderen den "ersten Tag mit Abschlag" im Katalog ausgewiesen. Aus diesem Grund muss eben zu diesem Datum 1 addiert und die Verweildauer abgezogen werden, um die Anzahl der Abschlagstage zu bekommen. Zu beachten ist die Verweildauerdefinition: Entlassung am 5. Tag --> 4 Belegungstage!

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises