Hallo,
wer hat schon konkrete Erkenntnisse, wie eine Erlösverprobung unter DRG´s möglich ist und wie Überlieger abgerechnet werden sollen?
Vielen Dank im Voraus,
D. Weber
Hallo,
wer hat schon konkrete Erkenntnisse, wie eine Erlösverprobung unter DRG´s möglich ist und wie Überlieger abgerechnet werden sollen?
Vielen Dank im Voraus,
D. Weber
Hallo Herr Weber,
zum Thema Erlösverprobung kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, aber zum Thema Überlieger ist folgendes zu sagen:
aufgenommene Patienten in 2003 werden auch nach DRG Katalog 2003 abgerechnet, wobei der Fall aber in 2004 zählt, da wir ja lt. KFPV über den Entlasszeitraum berichten. Der genaue Wortlaut der Abrechnung findet sich im KHEntG. Die Problematik liegt also nicht unbedingt bei der Abrechnung, denn die ist eindeutig, sondern bei der Planung für 2004 (Überlieger müssen theoretisch dazu gerechnet werden). Irgendwo im Gesetz steht aber auch genau weiss ich es aber nicht mehr, dass die Überlieger zum Jahresbeginn rausgerechnet werden müssen, obwohl über den Entlasszeitraum berichtet werden muss.
Gruss
Sam
Hallo Herr Weber, Hallo Sam,
Eine Fußnote zur Aufstellung E1 im Fallpauschalenänderungsgesetz bei der Spalte "Fallzahl" enthält den Hinweis "ohne Überlieger am Jahresbeginn".
Zur Ermittlung des Basisfallwertes wird das vereinbarte
Erlösbudget (einschließlich Ausgleiche und Berichtigungen
für Vorjahre) um die Erlöse für Überlieger am Jahresbeginn
bereinigt, vgl. lfd. Nr. 20 der B1.
Viele Grüße
P. Möckel