Tagesfälle / Belegungstage

  • Guten Abend Forum,

    in den GDRG2004 tauchen DRGS mit einem Belegungstag auf (z.B. G60E, E71D usw.). Zählen diese DRG nur für Patienten, die an einem Tag von morgens bis abends ein Bett belegen und überwacht werden müssen, oder zählen hierunter auch Patienten, die z.B. am Montag früh kommen und am Dienstag nach einer Nacht wieder nach Hause können.
    Oder trifft für diese Patienten die E60C-D bzw. E71B-C (jeweils mit Abschlägen) zu?
    Dachte, es gäbe schon einen Thread hierzu, habe diesen aber nicht gefunden.

    mfg aus dem abendlichen Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Guten abend Herr Stark
    wie immer, es hängt davon ab:

    Es gibt 2 Gruppen von Fällen mit 1 Belegungstag:

    Patienten die am selben Tag wieder entlassen werden sind in der Regel teilstationär abgerechnet worden. Diese werden in der kurzfristigen Zukunft 2004 auch weiterhin als teilstationäre Fälle abgerechnet (die Höhe des Entgelts wird lokal vereinbart - es ist zu erwarten dass sie den bisherigen teilstationären Pflegesatz verinbaren werden)

    Patienten die über Nacht bleiben, sind in einer vollstationären Behandlung. Diese werden 2004 über DRGs abgerechnet, also über die Ein-Belegungstages-DRGs abgerechnet z.B. E71D


    gruß
    sg

  • Guten Tag, Herr Glocker.

    Sie sind sehr optimistisch, das alle "Ein-Tages-Fälle" (= Aufnahme und Entlassung am selben Tag) teilstatinär abgerechnet werden.

    Es muss der Vertrag ambulantes Operieren und stationsersetzende Maßnahmen berücksichtigt werden.

    Auch besteht die Gefahr, bereits jetzt im ambulanten Sektor behandelte Patienten nun "teilstationär" zu behandeln. Das wäre mit Sicherheit nicht gewollt.

    Das Konstrukt "Teilstationäre Behandlung" ist bekanntlich eine deutsche Spezialität, welche eigentlich eine ambulante Behandlung darstellt.

    Warum sollten die Kostenträger für alle Bereiche zusätzlich einen teilstationären Pflegesatz vereinbaren? Es wurde ja (sofern mir das korrekt mitgeteilt wurde) probiert, im Rahmen der DRG - Veränderungen für 2004 Teil - DRG´s zu vereinbaren. Da aber seitens der Leistungserbringer zuviele Teil - DRG´s gewünscht wurden, ist eine Vereinbarung nicht getroffen worden.

    Ich gehe davon aus, das es nur in Ausnahmesituationen Teilstationäre Pflegeentgelte vereinbart werden.
    --
    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Guten Tag Herr/Frau Harmsen,
    es tut mir leid wenn das mißverständlich war.
    ich gehe nicht davon aus das die KK jetzt überall teilstationäre pflegesätze vereinbaren, im gegenteil.

    Ich gehe davon aus dass die bisherigen verinbarungen fortgeschriebn werden. Also für KH mit Tageskliniken am ehesten Vereinbarungen der bisherigen Fallzahl=Behandlungstage zum bisherigen Pfelegesatz.

    Auf Grund des Konflikt der Selbstverwaltung bzgl teilstationär und dem Vorgehen des BMGS, erst mal nichts zu verändern, ist nicht zu erwarten das die KK plötzlich die teilstationäre Mengen überall ausweiten.

    Die Gefahr dass ambulante Patienten jetzt teilstationär behandelt werden sehe ich nicht weil
    1) die Fallmenge vereinbart werden muss (s.o.)
    2) die Fehlbelegungsprüfung davon unbenommen ist.

    Gruß
    sg