Wann dürfen wir denn nun?

  • Guten Morgen,

    <http://www.dkgev.de/1_pol/pol_150.htm>
    &quot;das KH kann die Anwendung des Optionsmodells verlangen, wenn es voraussichtlich mindestens 90% des Gesamtbetrages (vermindert um Zusatzentgelte [etc] [...]) mit Fallpauschalen abrechnen kann [...] [ansonsten] nur [...], wenn die [...] [Krankenkassen] zustimmen&quot;
    </dkg>

    Versteh ich nicht. Wie soll ich denn da was nachweisen? Ich dachte, ich soll 100% meiner Fälle nach DRG abrechnen. Was also brauche ich für 90% meiner Fälle - und dann auch noch nachweisbar? Codes und DRGs? (Die hätte ich wohl eher für 100%) Realistische DRGs? (schon schwieriger) Kostendaten? (Was gehn die die KK an?)

    Liebe Kassen, ich könnte Euch anbieten

    - meine Fallzahl 2002
    - meine Fallstruktur, Leistungsmengen etc (LKAlike)
    - mein Budget 2002
    - meinen CMI 2002, und damit meinen hauseigenen BFW für 2003
    - §301 Datensätze für all meine 2003er Patienten

    Wann dürft Ihr denn jetzt das Optionsmodell ablehnen und wann nicht?

    Fragt sich mit
    Freundlichem Gruß

    Christian Jacobs

  • Hallo Herr Jacobs,

    es geht darum, dass Sie mindestens 90% Ihrer Fälle über DRGs abbilden können müssen, um das sog. &quot;Restbudget&quot; so gering wie möglich zu halten.
    Der Hintergrund: aufgrund des knappen Zeitplanes wird es vermutlich nicht gelingen, alle australischen DRGs bis zum 1.1.2003 mit deutschen Daten zu bewerten, ein Teil der KH-Leistungen wird also vermutlich weiterhin über die bisherigen Fallpauschalen und tagesgleichen Pflegesätze abgerechnet werden (müssen).
    Es gibt ein sehr interessantes Papier des IKK-Bundesverbandes, in dem ausführlich die (Zitat) &quot;Unmöglichkeit des Optionsmodells&quot; erläutert wird. Obwohl durch die DKG abgelehnt, sehr lesenswert.

    :shock1:

  • Hallo,

    <simone>
    es geht darum, dass Sie mindestens 90% Ihrer Fälle über DRGs abbilden können müssen, um das sog. &quot;Restbudget&quot; so gering wie möglich zu halten.
    Der Hintergrund: aufgrund des knappen Zeitplanes wird es vermutlich nicht gelingen, alle australischen DRGs bis zum 1.1.2003 mit deutschen Daten zu bewerten, ein Teil der KH-Leistungen wird also vermutlich weiterhin über die bisherigen Fallpauschalen und tagesgleichen Pflegesätze abgerechnet werden (müssen).
    </simone>

    Es ist doch durchaus ernsthaft diskutiert worden im Mickymausjahr 2003 zunäxt mal mit den australischen Fallgruppen und vielleicht leicht veränderten Relativgewichten loszulegen. Mit eigenständigen deutschen Fallgruppen und Relativgewichten rechnet doch wirklich niemand mehr vor 2003. Die KalkulationsMETHODIK soll ja erst ENDE JANUAR 2002 veröffentlicht werden ...
    Aber die entscheidende Frage ist doch die:
    Ich will 2003 anfangen und rechne dann gerne 90% meiner Fälle nach von mir aus AR-DRG 4.1 ab. Wer legt denn fest, welche 10 % weiter nach Pflegesätzen abgerechnet werden (Wir werden ja wohl hoffentlich NICHT Pflegesätze und DRG und FP und SE paralell abrechnen müssen).
    Klar gibt es einige logische Kandidaten, die 2003 noch nicht in die DRG passen werden, zB meine Geriatrie fällt mir da ein. Aber der Rest? Darf ich mir aussuchen, dass ich die 10% mit Verweildauer über 14 Tage in 2003 noch nach Pflegesätzen abrechnen darf :rotate: ???

    <simone>
    Es gibt ein sehr interessantes Papier des IKK-Bundesverbandes, in dem ausführlich die (Zitat) &quot;Unmöglichkeit des Optionsmodells&quot; erläutert wird. Obwohl durch die DKG abgelehnt, sehr lesenswert.
    </simone>

    Verraten Sie mir, wo man das lesen kann?

    Danke. Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    [ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 27.11.2001 editiert. ]

  • Zitat


    Original von cjacobs:

    Verraten Sie mir, wo man das lesen kann?

    Danke. Freundliche Grüße

    Christian Jacobs


    Habe gerade ganz verzweifelt im Internet danach gesucht, da ist es allerdings nirgends zu finden. Mir liegt es nur in Papierform als Rundschreiben der BWKG vor. Ich kann es Ihnen aber gern zufaxen?!

    Zu Ihrer Frage, wer das entscheidet: Nicht nur, dass GKV und DKG nicht auf einen grünen Zweig kommen, auch die Kassen untereinander scheinen sich nicht so recht einig zu sein, was sie wollen und was nicht. Leidtragende sind die Krankenhäuser, denen etwas mehr Planungssicherheit bestimmt gut tun würde.

    Etwas verärgert grüßt
    Simone

  • Hallo Herr Thieme,

    vielen Dank für Ihre Mühe, aber es gibt mittlerweile eine neuere Stellungnahme, die sich nur auf das Optionsmodell bezieht, mit Datum vom 19.10.2001. Die ist nur vom IKK-Bundesverband verfasst.

    MfG
    Simone

    :dance2: