Guten Morgen,
<http://www.dkgev.de/1_pol/pol_150.htm>
"das KH kann die Anwendung des Optionsmodells verlangen, wenn es voraussichtlich mindestens 90% des Gesamtbetrages (vermindert um Zusatzentgelte [etc] [...]) mit Fallpauschalen abrechnen kann [...] [ansonsten] nur [...], wenn die [...] [Krankenkassen] zustimmen"
</dkg>
Versteh ich nicht. Wie soll ich denn da was nachweisen? Ich dachte, ich soll 100% meiner Fälle nach DRG abrechnen. Was also brauche ich für 90% meiner Fälle - und dann auch noch nachweisbar? Codes und DRGs? (Die hätte ich wohl eher für 100%) Realistische DRGs? (schon schwieriger) Kostendaten? (Was gehn die die KK an?)
Liebe Kassen, ich könnte Euch anbieten
- meine Fallzahl 2002
- meine Fallstruktur, Leistungsmengen etc (LKAlike)
- mein Budget 2002
- meinen CMI 2002, und damit meinen hauseigenen BFW für 2003
- §301 Datensätze für all meine 2003er Patienten
Wann dürft Ihr denn jetzt das Optionsmodell ablehnen und wann nicht?
Fragt sich mit
Freundlichem Gruß
Christian Jacobs