Verlegung unter 24 Stunden

  • Guten Morgen DRG-Forum!

    Und hier noch eine Frage für 'Beginners' zu der ich mich über eine Antwort sehr freuen würde :bounce:

    Wie wird abgerechnet, wenn ein Patient nach weniger als 24 Stunden (bzw. am gleichen Tag) von Krankenhaus A nach Krankenhaus B verlegt wird?

    Muss Krankenhaus A einen Abschlag berücksichtigen, weil die Verweildauer die mittlere Verwildauer unterschritten hat?

    Wird der erste Tag (Aufnahme in Krankenhaus A und in Krankenhaus B) für beide Häuser abgerechnet?

    Vielen Dank im voraus für eine Beantwortung meiner Anfängerfrage ...

    C. Mueller

  • Hallo Herr C. Müller!

    Meines Erachtens lässt sich Ihre Frage schnell mit einem Blick in die Fallpauschalenverordnung, und hier genau in den § 3 Abs. 1, beantworten. :defman:

    Hier ist eigentlich schon genau der Fall beschrieben. Ich hoffe, Ihnen hiermit etwas geholfen zu haben. DRG ist ja schliesslich ein "lernendes System" :rotate:

    Freundliche Grüße

    Freundliche Grüße

    Goose

  • Hallo Herr C. Müller!

    Ich muss mich nochmals zu Wort melden! Der Abs. 1 des § 3 der KFPV gibt das grundsätzliche Verfahren vor. Im Absatz 2 des § 3 KFPV ist der Fall geregelt, dass eine Verlegung unter 24 Stunden erfolgt. Demnach wäre zu Ihrer Frage fogende Antwort zu geben. Krankenhaus A hat einen Abschlag (den Verlegungsabschlag) zu berechnen und Krankenhaus B (das aufnehmende KH) in diesem Falle nicht.

    So. Jetzt stimmt's! ´Denke ich zumindest. I)

    Freundliche Grüße

    Goose

  • Hallo Herr Goose,

    Stimmt.
    Bis auf die Anrede. Aus der "Rangbezeichnung" in der Fußzeile geht das Geschlecht des Mitglieds hervor (sofern im Profil gepflegt):

    Posts: 3 | < 10 Beiträge - ICD 9 Codiererin [ Zitieren - edit ]


    Grüße
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Vielen Dank Herr Schmitt!

    Ich entschuldige mich hiermit ganz offiziell bei Frau C. Müller und hoffe, dass sie mir den Patzer vergibt!

    --
    Freundliche Grüße

    Goose

    Freundliche Grüße

    Goose

  • Hallo Frau Müller und Herr Goose,

    die Darstellung stimmt fast.

    Inhaltlich ist die Regelung richtig dargestellt: Ein Krankenhaus, das innerhalb von 24 h verlegt, zahlt Abschläge, das übernehmende Haus nicht.

    Allerdings ist die Begründung nicht die zitierte Bestimmung in §3 der KFPV für 2004 (weil nun mal noch nicht 2004 ist!), sondern §2 der KFPV für 2003.
    Aber inhaltlich sind die Bestimmungen gleich: Glück gehabt!

    Ich hoffe ich spalte keine Haare!


    R. Salomé
    Medizincontroller