DRG für Niedergelassene

  • Sehr geehrte Forumsmitglieder,
    man hat mich gebeten, kurzfristig einen Vortrag zum Thema
    "DRG - Bedeutung für Niedergelassene und Krankenhaus" zu halten, vor mehrheitlich niedergelassener Zuhörerschaft. :shock2:
    Bedeutung für`s Krankenhaus ist mir ja - mehr oder weniger - klar.
    Aber für die Niedergelassenen ?
    Außer der Diskussion um die "blutige Entlassung" fällt mir erstmal wenig ein.
    Hat vielleicht ein Forumsmitglied Ideen, oder eine Literaturstelle, o.ä. zu bieten ?:vertrag:

    Im Voraus vielen Dank für die Hilfe !

    W. Nikolai

    W. Nikolai
    FA für Chirurgie,
    FA für Kinderchirurgie,
    Leiter Medizincontrolling
    Mutterhaus der Borromäerinnen Trier

  • Hallo!

    Ich denke sehr wohl, dass auch für die Niedergelassenen die DRG-Problematik aktuell werden wird/ist.

    1.Man sollte ihnen vielleicht mal so einen Bogen mit den AEP-Kriterien zur Notwendigkeit einer stat. Behandlung zeigen, ggf. könnten sie dann ja auch ihre Einweisungen (zumind. gelegentlich) überdenken. Denn die berühmte "soziale Indikation" gibt es dann schlichtweg nicht. Das gleiche gilt für Pat., die telefonisch eingewiesen werden, weil sie schon die ganze Zeit nerven oder nachts anrufen. ("Wenn das so ist, gehen Sie am besten gleich in die Klinik) Wenn keine Indikation besteht, wird er wieder heim geschickt.Ich meine die Niedergelassenen sollten wissen, dass wir solche Pat nicht mehr aufnehmen dürfen!

    2.Das Thema blutige Entlassung und damit auch die Wiederaufnahme gehört natürlich genauso dazu.

    3.Dann die Einweisungen zur "Colo unter stat. Bedingungen, weil ich es so besser finde, der Pat es will, oder das Abführen einem älteren Pat. zu Hause nicht zuzumuten ist..." Ich denke das wird die Kasse in Zukunft wenig scheren.

    4. Präop. Aufklärung kann bei geplanten Eingriffen vom HA koordiniert werden, die Pat. kommen dann aufgeklärt mit Laborwerten, Rö-Bildern und ohne noch ASS eingenommen zu haben am OP-Tag in die Klinik.

    5. Ältere Pat. können nicht noch länger als nötig gebunkert werden, weil kein Pflegeplatz vorhanden ist...

    6. Pat. sollen nicht einfach am Wochenende in die Notaufnahme kommen, sondern durch die Leitstelle und gezielte Aufklärung geführt, erst den (dafür zuständigen und eigens eingerichteten) hausärzlichen Notdienst aufsuchen. D.h. die Leitstelle muss unterscheiden können, ob es ein dringender Notfall ist, (dann evtl. sowieso gleich KTW, RTW..) oder ob es warten kann.

    7. Onkologische Pat. werden in Zukunft auch mehr vom HA versorgt und deren (ambulante) Nachsorge koordiniert werden.

    Wichtig ist meiner Meinung nach, dass klar ist, dass wir alle im gleichen Boot sitzen und uns nicht gegenseitig die Arbeit zuschieben sollten, genauso wenig wie den Schwarzen Peter.

    Gruß
    Eki

  • Hallo

    Mir ist noch etwas eingefallen:

    1.Einweisung zum "Durchchecken bei AZ-Verlust". Geht in den meisten Fällen auch ambulant, dauert "nur" ewig.

    2.Was in Zukunft eigentlich aus rein finanziellen Aspekten auch nicht mehr gehen wird: "Wo Hr. XY doch schon da ist, könnten Sie nicht auch noch eine Gastro, Colo, ein MR oder eine Arthroskopie.... machen?"

    Derzeit wird so etwas ja noch häufig, auch als Entgegenkommen für Pat. und HA, in einer Sitzung gemacht, z.B. weil es in nächster Zeit sowieso schon geplant war und stat. so geschickt ist oder weil der Pat. schon lange Beschwerden hat, die bisher nicht (ambulant) abgeklärt wurden. Dies Dss dies nicht mehr möglich sein wird, muss Patienten und Niedergelassenen (die häufig auch das Anspruchsdenken anheizen: "sagen Sie, die sollen das gleich mit machen...") klar werden.
    Gruß
    Eki

  • Hallo,

    Sie sollten vieleicht auch darauf hinweisen, dass in erfahrungsgenäß (USA) bis zu 30% Mehrbelastung auf den gesamten ambulanten Sektor zurollt (und das ohne finanziellen Ausgleich!)...

    Gruß
    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Frau "Eki", hallo Forum,
    ich bin ganz Ihrere Meinung, dass die Niedergelassenen ihre Einweisungspolitik massiv umstellen müssen.
    M.E. entfallen die sozialen Gründe für eine stationäre Behandlung aber nicht komplett. Immerhin ist in den AEP-Kriterien zumindest für "Operationen und krankenhausspezifische Maßnahmen" genannt:

    Zitat


    Soziale Faktoren, aufgrund derer eine sofortige medizinische Versorgung des Patienten im Falle postoperativer Komplikationen nicht möglich wäre (keine Zusatzkriterien erforderlich).

    Fehlende Kommunikationsmöglichkeit, da der Patient allein lebt und kein Telefon erreichen kann

    Keine Transportmöglichkeit; große Entfernung von Stellen, die Notfallhilfe leisten könnten

    Mangelnde Einsichtsfähigkeit des Patienten

    Fehlende Versorgungsmöglichkeiten

    Hier kommt es natürlich wie immer auf eine saubere Dokumentation an. Hat im Forum jemand Erfahrung mit MDK-Anfragen, die anhand dieser Kriterien beantwortet wurden ?

    Schönen Gruß, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Forum,

    haben mit dem MDK schon mehrere Attacken wegen "Sozialer Faktoren" geritten.
    Hauptstreitpunkt ist die Erreichbarkeit medizinischer Versorgung im Notfall. MDK ist der Meinung, jedem Bürger steht innerhalb einer garantierten Zeit eine notärztliche Versorgung zur Verfügung und möchte deshalb diesen Punkt gar nicht anerkennen.
    Fragen:
    Kann man bedenkenlos alle auf eine notärztliche Versorgung verweisen? Wer soll das bezahlen?
    Gibt es Literatur zu Fristen, in denen eine Versorgung nach amb. OP mit Komplikationen erfolgen muß? Oder was heißt "angemessene Zeit"?