Wer ist der behandelnde Arzt?

  • Hallo Forum,
    ich habe eine vielleicht nicht so banale Frage:
    Wer ist eigentlich der behandelnde Arzt im Krankenhaus (und damit für viele Entscheidungen in Sachen DRG verantwortlich)?
    Doch *nicht* der Stations-Assistenzarzt? Denn der assistiert ja per Definitionem den Ober- und Chefärzten (wer die Arbeit macht, ist ein andere Sache). Oder anders herum: Sowohl Kassen wie Privatpatienten schließen doch einen Vertrag auf Behandlung durch *Fachärzte* (sic!), auch in den Verhandlungen mit den Kassen ist ja übrigens nur davon die Rede.
    Also das Gesetz und DKR streng ausgelegt: für DRG´s können und dürfen nur Ober- und Chefärzte verantwortlich sein.
    Gruß aus München

    Dr. med., Dipl.-Inf., Medizin-Controlling Müllerklinik München

  • Hallo Herr Gehrke,
    Ihre Einschätzung ist richtig: der "behandelnde" Arzt ist der Chefarzt. Das enthebt den kodierenden Assistenzarzt allerdings nicht der (Kodier-)Verantwortung: im Falle "grober Fahrlässigkeit" (z.B. Nichtbeachtung der DKR) kann auch er haftbar gemacht werden. Ob es diesbezüglich schon Urteile gibt, weiß ich nicht. Die Frage ist daher tatsächlich nicht banal, und ich bin mir ziemlich sicher, dass dies nicht der letzte Beitrag zum Thread ist..

    Freundliche Grüße, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Guten Morgen nach München,
    die Frage nach der Haftung für die Codierung (und evtl. Rückforderungen der Kassen)konnte auch die BWKG nur mit einen ?( ?( beantworten. Das ist noch garnicht geregelt Wer für Was genau verantwortlich ist!
    Weitergeholfen hat das warscheinlich nicht, aber es zeigt - auch die BaWü'ler haben da (noch) keine Antwort.

    Grüße aus Nürtingen
    Daniela
    :x :x

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich teile die Ansicht von Herrn Leonhardt, dass zunächst der Chefarzt als Leiter der Abteilung und aufgrund der medizinischen "Richtlinienkommpetenz" der behandelnde Arzt ist. Er (bzw. das Krankenhaus als Institution) ist sicherlich auch nach außen für die Kodierung verantwortlich.

    Davon unabhängig ist jedoch die interne Organisation und damit auch die interne Verantwortlichkeit, die sehr wohl beim Assistenzarzt liegen kann. Anders ausgedrückt kann der Chefarzt ebenso wie die einzelnen Maßnahmen der Behandlung natürlich auch die Kodierung an die untergeordneten Ärzte deligieren.

    Gemäß § 17c KHG hat das Krankenhaus als Institution eine korrekte Abrechnung (und im DRG-System ist das eben eine korrekte Verschlüsselung) zu gewährleisten, letztlich kann also auch der Geschäftsführer ggf. im Sinne eines Organisationsverschuldens verantwortlich gemacht werden.

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises