• Eine Patientin wird mit akutem Hörsturz eingewiesen.
    Die Diagnostik ergibt eine akute Borreliose-Infektion.
    Wenn ich davon ausgehe dass die Infektion den Hörsturz ausgelöst hat, wäre es doch theoretisch möglich die Borreliose als HD zu kodieren.
    Oder liege ich falsch??? Bitte um Hilfe und danke im voraus.
    Beste Grüße
    MORI:isnihn:

  • Sehr geehrte Frau MORI,

    in diesem Falle würde ich empfehlen, Rücksprache mit dem behandlenden Arzt (HNO; Neuro) zu halten, ob er zwischen dem Hörsturz und der Borreliose einen möglichen Zusammenhang herstellen kann.
    Wenn ja, dann ist es nicht nur theoretisch möglich sondern praktisch machbar, die Borreliose als Hauptdiagnose festzulegen, da ja davon auszugehen ist, dass nicht nur das Symptom "akuter Hörsturz", sondern auch die Borreliose selbst behandelt wird.

    Schöne Grüsse

    Nusser

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo!

    Laut der DKR (D002b)ist als Hauptdiagnose diejenige Diagnose anzusehen, die "... nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptursächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist." Demnach ist die Einweisungsdiagnose nicht zwangsläufig als Hauptdiagnose anzusehen. Der Begriff "Analyse" bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes. Also spricht in Ihrem Falle eigentlich nichts gegen Borreliose als HD.

    Freundliche Grüße

    Freundliche Grüße

    Goose

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die DKR D002b geht noch weiter:

    Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose

    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des Krankenhausaufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird, so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert. Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet sind (siehe Beispiel 2).
    ....
    Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert (siehe Beispiel 3 und Einleitung zu Kapitel XVIII der ICD-10-SGB-V).[

    Wenn Sie also den Höhrsturz als Syptom der Borreliose festgelegt haben, beides behandelt wird (Höhrsturz = eigenständiges Problem), dann ist HD = Borreliose, Höhrsturz = ND.


    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau