Kostenübernahmeerklärung und AD bei Neugeborenen

  • Zitat


    KFPV §1 Abs. 5

    (5) Für jedes Neugeborene, das nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im Krankenhaus versorgt wird, ist ein eigener Fall zu bilden und eine eigene Fallpauschale abzurechnen. In diesem Falle ist für die Mutter und das Neugeborene jeweils eine Rechnung zu erstellen; werden Mutter und Kind gemeinsam entlassen, ist auf der Rechnung für das Neugeborene die Versichertennummer der Mutter anzugeben. [...]

    Dies ist neu ! In der alten, derzeit gültigen KFPV für 2003 heißt es im §1 Abs. 4 noch:

    Zitat


    [...] Werden Mutter und Kind gemeinsam entlassen, wird die Fallpauschale für das Neugeborene zusammen mit dem Entgelt für die Versorgung der Mutter in Rechnung gestellt. [...]

    Es würde mich interessieren, bei welcher Kasse die DRG für das Neugeborene ab dem 1.1.2004 abgerechnet werden soll. Muss man dann warten, bis die Eltern sich entschieden haben bei welcher Kasse das Kind versichert werden soll ? Insbesondere wäre es dann auch interessant zu wissen, wann Kasse eine Kostenübernahmeerklärung und die Aufnahmediagnose für das Neugeborene übermittelt werden soll/kann.

    In der Regel denken "frische" Eltern nicht gleich als erstes an die Anmeldung ihres neuen Sprössling bei der Krankenkasse und lassen sich hiermit Zeit. Was meint das Forum ?

  • Hallo Herr Ziebart,

    die Sachverhalte sind in der neuen und in der alten Verordnung gleich, nur die Formulierung ist anders.

    Wenn Mutter und Kind gesund und gemeinsam das KH verlassen, gibt es eine Rechnung, wo DRG der Mutter und DRG des Kindes draufstehen.

    Ist das Kind im KH behandlungsbedürftig, wird eine extra Rechnung gestellt (im alten System das "kranke Neugeborene").

    es war schon immer so, dass dann natürlich irgendwann ein Versicherungsverhältnis für das Kind zustande kommt.
    Im Zweifelsfall muss man mit der Versicherung der Mutter Kontakt aufnehmen.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin: