In letzter Zeit nehmen Verlängerungsanträge einen großen Zeitraum in der ärztlichen Tätigkeit ein. Zu dem verlangt jetzt auch eine große Krankenkasse mehr das ausfüllen von 2 Din A 4 Seite eines Papier in dem zukünftige geplante Therapiemaßnahmen angezeigt werden sollen. Sie brufen sich dabei §112 Abs.2 Nr.2 SGBV zwischen der Krankenhausgesellschaft und den krankenkassen.
Das scheint mir ein vorgezogenes AEP zu sein. Wer hat ebenfalls Erfahrungen mit solchen Themen und wie werden die intern gelösst. Unser Krankenhaus scheint dem Druck nach zu geben wobei die Arbeit natürlich an den Ärzten hängen bleibt. In welcher Form ist das mit dem 18. Tätigkeitsbericht des BfD zu vereinbahren ?.
Ich hoffe auf rege Austausch. Danke
Oliver v. H.