§112 Abs.2 Nr.2 SGBV

  • In letzter Zeit nehmen Verlängerungsanträge einen großen Zeitraum in der ärztlichen Tätigkeit ein. Zu dem verlangt jetzt auch eine große Krankenkasse mehr das ausfüllen von 2 Din A 4 Seite eines Papier in dem zukünftige geplante Therapiemaßnahmen angezeigt werden sollen. Sie brufen sich dabei §112 Abs.2 Nr.2 SGBV zwischen der Krankenhausgesellschaft und den krankenkassen.
    Das scheint mir ein vorgezogenes AEP zu sein. Wer hat ebenfalls Erfahrungen mit solchen Themen und wie werden die intern gelösst. Unser Krankenhaus scheint dem Druck nach zu geben wobei die Arbeit natürlich an den Ärzten hängen bleibt. In welcher Form ist das mit dem 18. Tätigkeitsbericht des BfD zu vereinbahren ?.

    Ich hoffe auf rege Austausch. Danke

    Oliver v. H.

  • Hallo Herr von Haxthausen,
    ich werde morgen im Dienst mal in meinen 112 er schauen. Soweit ich das jetzt überschaue sind das Landesverträge und in unserem Landesvertrag in Rheinland-Pfalz steht drin, auch mit Formularmuster wie der sogenannte "Kurzbericht" (falls Sie das als 2 seitiges Formular meinen), auszusehen hat. In meinem vorherigen Post ist meine Fax Nr. Gerne faxe ich Ihnen das Formular zu.
    Und datenschutzrechtlichist da nichts zu machen.

    Beste grüße

    Ihr

    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Nochmals Hallo,
    Schauen Sie auch mal unter: MDK Anforderungen:

    4. Für jedes Bundesland gibt es noch Landesverträge zu den
    Befugnissen des MDK. Für Rheinland-Pfalz gilt zum Bsp §2
    sogenannter Kurzbericht.
    Oder §112 Absatz 2 Nr.2 SGBV" Auf der Grundlage des
    Vertrages nach §112 dürfen nur die für die Überprüfung der
    Notwendigkeit oder der dauer des speziellen Einzelfalles
    erforderlichen Daten bzw. Unterlagen übermittelt werden.
    Das heißt für uns in RLP ganz klar nicht die ganze Akte,
    sondern das was zur Begutachtung unbedingt nötig ist.

    Kurt Mies