Ausnahme von Wiederaufnahme in Verbindung mit 1-Tages-DRGs

  • Hallo Zusammen,

    ich habe folgende Frage. Die DRG D14Z hat nur einen zulässigen Behandlungstag, also keine OGVWD bzw. UGVWD zudem ist eine Wiederaufnahme dieser DRG zulässig (Spalte 13 FP-Katalog bei Hauptabteilung).
    Frage: wie handle ich das jetzt konkret, wenn ich den Patienten noch einmal mit der gleichen DRG kurz darauf wieder aufnehme - 2 FPs – oder? – ich habe ja keine OGVWD?
    Für mich wäre es sinnvoll alle 1-tages-DRGs von der Wiederaufnahme auszunehmen – aber im FP-Katalog ist nichts Einheitliches enthalten.

    Grüsse Dominik Dressel

  • Hallo Hr. Dressel,

    ich denke, daß in den Fällen, in denen die Fallzusammenführung von der OGVD abhängt (Wiederaufnahme in gleiche Basis-DRG, Wiederaufnahme wg. Komplikationen), zwei DRGs abgerechnet werden müssten, da ja die Wiederaufnahme nicht in der Grenzverweildauer erfolgt (wie sollte man ohne Angabe einer Grenzverweildauer im DRG-Katalog feststellen, bis wann eine Fallzusammenführung erfolgen soll - nach 7 Tagen, 14 Tagen, 1 Monat, 1 Jahr, ....).

    Der einzige Fall, bei dem die Fallzusammenführung von der OGVD unabhängig ist (§ 2 Abs 2 KFPV - konservative DRG, dann innerhalb 30 Kalendertagen OP), ist für operative Eintages-DRGs beim ersten Aufenthalt nicht relevant.

    Im Ergebnis bedeutet das m.E., daß für operative Eintages-DRGs eine Wiederaufnahme mit Fallzusammenführung nicht möglich ist, für konservative Eintages-DRGs u.U jedoch schon, wenn später eine Wiederaufnahme für eine OP erfolgt.

    MfG


    --
    Arndt Regorz
    Leiter Controlling
    Schwesternschaft München vom Bayer. Roten Kreuz e.V.

    Arndt Regorz

    Regorz Consulting GmbH
    Neue Grottkauer Str. 3
    12619 Berlin

  • Moin Moin,

    in §2 KFPV ("Wiederaufnahmen in dasselbe Krankenhaus") sind die Fälle eindeutig und abschliessend bezeichnet, in denen eine Fallzusammenführung vorzunehmen ist.
    Die von Ihnen dargestellte Konstellation befindet sich nicht darunter, ergo ist Ihre Sichtweise richtig, zwei Fallpauschalen abzurechnen...

    beste Grüsse

    --
    Dr. René Holm
    medControl
    Hamburg

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg