Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage. Die DRG D14Z hat nur einen zulässigen Behandlungstag, also keine OGVWD bzw. UGVWD zudem ist eine Wiederaufnahme dieser DRG zulässig (Spalte 13 FP-Katalog bei Hauptabteilung).
Frage: wie handle ich das jetzt konkret, wenn ich den Patienten noch einmal mit der gleichen DRG kurz darauf wieder aufnehme - 2 FPs – oder? – ich habe ja keine OGVWD?
Für mich wäre es sinnvoll alle 1-tages-DRGs von der Wiederaufnahme auszunehmen – aber im FP-Katalog ist nichts Einheitliches enthalten.
Grüsse Dominik Dressel