• Sehr verehrte Forumsmitgieder,

    ich habe folgendes Problem:

    Es erfolgte folgende Kodierung

    HD M47.02 Art.spinalis ant. und Art. vertebralis
    Kompressionssyndrom
    ND G99.2 Myelopathie bei sonstiger Krankheit
    ND M50.0 Zervikaler Bandscheibenschaden mit Myelopathie
    ND G99.2 Myelopathie bei sonstiger Krankheit

    HOPS 5-832.0 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der
    Wirbelsäule
    NOPS 5-030.7 Zugang zum kraniozervikalen Übergang ..., HWS ventral
    NOPS 5-831.2 Exision einer Bandscheibe mit Radikulodekompression
    NOPS 5-831.2 Exision einer Bandscheibe mit Radikulodekompression
    NOPS 5-836.1 Spondylodese bisegmental

    Es erfolgte keine Palacos-Implantation und keine Spongiosaplastik; jedoch wurden 2 Cages implantiert.

    Die Eingruppierung erfolgt in die DRG I09B ( Wirbelkörperfusion) aufgrund der Spondylodese 5-836.1.

    Wenn ich unser Prüftool aufrufe, sagt es mir, dass die Hauptdiagnose M47.02 mit der DRG entscheidenden Prozezdur 5-836.1 nicht bekannt ist.

    Nun meine Frage:
    Ist die Spondylodese eventuell nicht gerechtfertigt?
    In den Definitionshandbüchern finde ich keinen Hinweis, dass die ICD und OPS Kombination nicht zulässig ist.


    Einen schönen Sonntagnachmittag


    Katrin Lührs

  • Sehr geehrte Frau Lührs!

    Benutzen Sie Kodip Proof? Das Programm ist gerade in dieser Hinsicht zu vorsichtig. Die Meldung bekomme ich öfter, auch bei Zusammenhängen, die vollkommen ok. und richtig kodiert sind.

    Ich hatte u.a. das gleiche Problem bei vielen Laserfällen (s. thread unten).

    Ich verstehe zu wenig von genau diesem Fall, aber wenn Sie die richtige DRG im Grouper bekommen, würde ich mich erst mal um die Plausibilitätsprüfung nicht so sehr sorgen. Dann können Sie wohlgemut in eine Auseinandersetzung mit dem MDK gehen.

    MfG

    BR

  • Hallo Frau Luehrs,

    sofern die Diagnosen stimmen, sehe ich in den Diagnosen auch keine Probleme, da eine Diagnose nicht zweimal genannt werden darf, würde ich eine G99.2 weglassen, das dürfte den Grouper aber kaum verwirren.

    Soll HOPS auch NOPS heißen, oder fehlt der Code für ein Hirnorganisches Psychosyndrom. Das können nur Sie selbst klären. Die Abkürzung NOPS ist mir neu, aber vielleicht kann mir auch mal jemand helfen.

    Spondylodesiert wurden 2 Segmente. Vielleicht liegt das Problem in der 5-030.7. Der kraniozervikale Übergang – also ca. Kopf - C2 – ist mit der 5-030.0/1/2 beschrieben. Die Cages sind „noch“ 5-835.x. Die beiden Bandscheibenresektionen sind korrekt, sofern eine spezielle Indikation zur zweifachen Bandscheibenop bestand und somit der Patient Läuse und Flöhe hatte und die Bandscheibenexcisionen nicht ausschließlich Teil der Spondylodese waren. Vielleicht schauen Sie mal in den OP-Bericht, ob nicht auch noch im Bereich der komprimierten Gefäße ein knöchernes Debridement (5-832.ff) oder eine Spinalkanaldekompression 5-033.ff gemacht wurde oder eine spinale Enge vorlag M48.1ff. Vielleicht ist auch speziell noch etwas an den komprimierten Gefäßen gemacht worden 5-037.ff. Vielleicht ist das Gefäßproblem auf die Bandscheibenschäden zurückzuführen, dann ist nach Analyse der Bandscheibenschaden der Aufnahmegrund und somit auch HD.

    Genau können Sie dies nur an Hand der KG erkennen.

    Ob eine Spondylodese gerechtfertigt ist oder nicht, kann von außen nicht gesehen werden.

    Viel Freude beim Suchen wünscht

    Thomas Winter
    Aus Berlin

  • Hallo,

    vielen Dank für die ausführliche Info.
    (HOPS steht für Haupt-OPS und NOPS für Neben-OPS)
    Wir legen noch genauen Wert auf die Reihenfolge der Eingabe, da die Krankenkassen für 2003 noch eine L-5 ( Operationsstatistik ) haben wollen.

    Einen schönen Abend

    K.Lührs

  • Hallo Frau Luehrs,

    haben Sie vielen Dank für die Aufklärung des HOPS/NOPS. Sowas hatten wir auch mal: OP NADH.

    Heut weiß sicherlich kaum noch Jemand, was das heißen sollte.

    Dabei war es ganz einfach.

    OP "nach Art des Hauses".

    Alles Gute weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin