Zitat
Original von JLieser:Wenn ich es richtig verstanden habe, können bei der B61 2004 noch einige dazu kommen:
für die Eingruppierung in die B61 reicht die Angabe der im Definitionshandbuch angegebenen Codes als NEBENdiagnoseFalls ich völlig falsch liege, bitte ich um Aufklärung.
Gruß
J Lieser
Beim Gruppieren von neurochirurgischen Fällen im System 2004 ist auch mir diese Tücke des neuen Systems aufgefallen. Auch Patienten die eine N e b e n d i a g n o s e aus der Liste zur DRG B61 (siehe :defman: Bd.1 S48f) haben werden in die Gruppe R61 eingruppiert.(eine DRG, die nicht kalkuliert wurde
sondern mit den Krankenkassen verhandelt werden muß - Anlage 3 des
Fallpauschalenkataloges) Die DRG gehört zu der "prä-MDC", d.h. die
Bedingungen für diese DRG werden vor den anderen DRG geprüft. D.h.
etwaige operative Eingriffe werden bei diesen Patienten dann n i c h t
mehr bei der Eingruppierung berücksichtigt.
Diese Diagnosen sollten also, gerade als Nebendiagnose, mit Bedacht
gewählt werden.
Matthias Schäg
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Dr. med. Matthias Schäg
Anästhesist - Qualitätsmanagement
- Medizincontrolling -