Fallpauschalen 2003 nach 2004

  • Hallo Forum,

    kann mir bitte jemand sagen, in welcher DRG 2004 die jeztige DRG B61A/B und die L61Z bleiben?

    Gibt es ein Tool um dies auch für die anderen "entfallenden" DRG´s zu ermitteln?

    Es wäre schön, wenn Hilfe in den feucht kalten Harz käme.

    Danke

    cl.moog::uhr:

  • Hallo Forum und B61-Spezialisten !

    Wenn ich es richtig verstanden habe, können bei der B61 2004 noch einige dazu kommen:
    für die Eingruppierung in die B61 reicht die Angabe der im Definitionshandbuch angegebenen Codes als NEBENdiagnose

    G99.2 , G95.1 Myelopathie
    G32.0 subakute Rückenmark-Degeneration
    G95.8 sonstige nb KH Rückenmark
    G95.2 Rückenmarkkompression nnbez
    G95.9 KH Rückenmark nnbez

    Wenn zB bei der Hauptdiagnose lumale Spinalkanalstenose M48.06 die claudicatio spinalis mit G95.1 als Nebendiagnsoe kodiert wird resultierte mit Spondylodese als OP bisher die DRG I09, in 2004 B61.

    Daraus ergeben sich auch ungeahnte Perspektiven für die OPs bei pathologischen Wirbelfrakturen mit Querschnittlähmung, wenn man die G95.2 als ND angibt.
    Bisher führten die Paraplegie/Tetraplegie Codes ja in die B60.

    Falls ich völlig falsch liege, bitte ich um Aufklärung. ?(

    Gruß

    J Lieser

  • Hallo cl.moog

    vielleicht hilft Ihnen das

    Hier wollt ich was anhängen, aber es klappt nicht ...
    kann mir einer helfen??

    D. Bahlo-Rolle
    :shock1: :shock1: :shock1: :shock1:

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Hallo Forum,

    hat von Ihnen schon jemand in den Pflegesatzverhandlungen versucht, für diese, mit nicht dem Fallpauschalen - Katalog vergüteten Leistungen eine Vereinbarung mit den Kassen zu erzielen?

    Die Tuberkulose fällt ja ebenfalls in diesen Teil des Kataloges.

    Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Sagen die Kassen, diese Vereinbarung treffen wir nicht und wenn ein solcher Patient kommt, hat das Krankenhaus Pech gehabt!

    Es wäre schön etwas von anderen zu hören oder zu lesen.

    Viele Grüße

    cl.moog

  • Die Uni Tübingen hat angeblich 600 Euro je Belegungstag für folgende DRGs verhandelt:

    DRG DRG-Definition
    A16B Transplantation von Darm oder Pankreas(gewebe), Pankreasinseltransplantation
    A43Z Frührehabilitation bei Wachkoma und Locked-in-Syndrom
    A61Z Versagen und Abstoßung eines Transplantatates hämatopoetischer Zellen
    B61A Akute Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks mit äußerst schweren CC
    B61B Akute Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks ohne äußerst schwere CC
    E76A Tuberkulose mit äußerst schweren CC
    E76B Tuberkulose ohne äußerst schwere CC
    K01A Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen mit Frührehabilitation und Geriatrischer
    Komplexbehandlung
    L61Z Stationäre Aufnahme zur Dialyse (auch teilstationär abrechenbar)
    U01Z Geschlechtsumwandelnde Operation
    W01A Polytrauma mit maschineller Beatmung oder Kraniotomie mit Frührehabilitation
    W05Z Polytrauma mit signifikantem Eingriff ohne maschinelle Beatmung oder Kraniotomie mit Frührehabilitation
    W40Z Frührehabilitation bei Polytrauma
    Y01Z Operative Eingriffe oder Langzeitbeatmung bei schweren Verbrennungen
    Y61Z Schwere Verbrennungen
    Z41Z Knochenmarkentnahme bei Eigenspender
    Z42Z Stammzellentnahme bei Fremdspender
    Z43Z Knochenmarkentnahme bei Fremdspender

    Zitat: http://www.medizin.uni-tuebingen.de/daten/verwaltu…kostentarif.pdf

  • Als einzelnes Krankenhaus ist man natürlich in einer schlechten Verhandlungsposition:

    Die Krankenkassen kennen die Preise verschiedener Krankenhäuser und haben so einen Überblick über die Preisspanne. Natürlich werden die Krankenkassen versuchen den niedrigsten Preis zu verhandeln.

    Das einzelne Krankenhaus kennt zwar die eigenen Kosten. Aber ob diese dann auch durchsetzbar sind in der Verhandlung ist ungewiss.

    Hinzu kommen gewisse Spielräume. Es besteht ja die Überlegung, ob man viele Kosten aus dem alten Budget ausgliedert oder wenige.

    Hohe ZE-Preise führen zu niedrigeren DRG-Basisfallwerten bei den Krankenhäusern.

  • JA die Seite Krankenhaus-aok.de kenne ich...

    naja scheinbar gibts die DRG L61Z doch noch....

    im offiziellen Katalog ist sie NICHT mehr drin.

    laut krankenhaus-aok.de wurde aus der L61Z die L61Z :rotate:

    Im Definitionshandbuch steht sie auch noch drin.

    Nur im Katalog, der abrechenbaren Leistungen nicht!

    Die muss also sicher einzeln verhandelt werden mit den Krankenkassen.

  • Hallo,

    die sogenannten 600 € als Tagessatz für alle DRGs, für die es kein bundeseinheitliches Relativgewicht gibt (Siehe auch Anlage 3 KFPV 2004) sind kein Hexenwerk, sondern sie sind gesetzlich in § 9 (Satz 3) KFPV 2004 vorgegeben. Es ist daher wohl sehr wahrscheinlich, dass ohne viel Mühe dieser Tagessatz vereinbar ist. Aber wie ist die richtige, ausschließlich medizinisch gesteuerte Patienten-, Leistungserbringer- und auch Kostenträger- gerechte Verweildauer zu wählen, die auch noch MDK-sicher ist.

    Auch die DRG L61Z ist in Anlage 3 zur KFPV 2004 zu finden. (Nicht bundeseinheitlich mit "festem RG etc." definiert).

    Frage wäre nur wie kann eine sinnvolle und gerechte Vergütung für diese DRGs vereinbart werden. Vorschlag dazu auf Board "DRG B61A bzw. B61B nicht im neuen Katalog vorhanden"

    MfG aus Norddeutschland
    Ru