Verpflichtung zur Fallkostenkalkulation?

  • Hallo Forum!

    Frage: Gibt es eine Regelung, die Krankenhäuser zur Fallkostenkalkulation verpflichtet?

    Wenn ja, wo finde ich sie.

    Wenn nein, wie wird die Datenbasis zur Ermittlung der Bewertungsrelationen langfristig gesichert?

    Grüße

    MW

    :kong: :kong: :kong: :kong:

  • Hallo,

    nein, eine Verpflichtung gibt es nicht.

    Die zweite Frage ist sehr gut. Die kann Ihnen aber nur das InEK beantworten. Dafür wäre eine repräsentative Stichprobe erforderlich, meiner Meinung nach, nicht unbedingt eine verpflichtende Kalkulation aller. Wenn im nächsten Jahr wieder kalkuliert wird, dann für 2005, ganz freiwillig, ohne neuen Aufruf. Aber irgendwann müßte auch noch das Kalkulationshandbuch überarbeitet werden, zur Verringerung des Kompressionseffektes. Und was ist mit den CCL-Werten?

    Das kann nur heißen, dass wir jedes Jahr mit bedeutenden Veränderungen rechnen dürfen. Wie dynamisch!!!!!!!!!!!!!!

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Ich habe zu diesem Thema einen sehr interessanten Artikel gefunden:

    krankenhaus umschau 10/2003
    "Standbein des G-DRG-Systems stärken"
    von M. Hennke und M. Larbig

    Der Inhalt kurz skizziert:

    Bislang gibt es keine Information über die Qualität der bisherigen Fallkostenkalkulationen. Vermutlich ist die Datenqualität nicht durchgängig gut.
    Ursachen:
    - unvollständige Abbildung der Leistungsdaten führt zu nicht quantifizierbarer Nivellierung der Kostendaten
    - geringer Anteil an teilnehmenden Krankenhäusern (7 % in 2003)

    Es werden drei Thesen mit Lösungsansätzen aufgestellt:

    These 1: Schaffung externer Anreize
    These 2: Füllen der Lücken in den Leistungsdaten durch Service-Weights
    These 3: Softwarezertifizierung als Orientierung bei der Auswahl der Kalkulationssoftware.

    Lesen!

    Grüße

    MW

    :drink:

  • Hallo Forum,

    die Selbstverwaltung hat - bevor sie sich aus dem DRG Geschäft verabschiedete - im Grundsatzvertrag vom 17.06.2000 geschrieben, dass die Teilnahme an der Kalkulation ..zunächst freiwillig sei, man aber anstrebe, bis Ende 2005 alle Deutschen Krankenhäuser dabei zu haben.

    Wie so viele ambitionierte Ideen in der "Frühzeit" der DRGs ist da aber wohl nach heutigem Kenntnisstand der Wunsch der Vater des Gedankens gewesen. ;(

    Die Stichprobe für die G-DRG 2.0 war nicht repräsentativ, allerdings hat man nach §21, Abs. 4 immerhin 15 Millionen von ca. 16,5 Millionen Fällen der Deutschen Krankenhäuser zusammengetragen, so dass zumindest Verweildauergrenzen oder Analysen zu den sog. klinischen Profilen einen gewissen Bestand haben dürften. :rotate:

    Wir werden sehen, wie sich G-DRG 2.0 dann ab 2004 in der Praxis bewährt.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

  • Hallo Forum,

    spätestens wenn der Gesetzgeber eine Verpflichtung der Krankenhäuser zur Fallkostenkalkulation vorschreibt, müßte auch die Finanzierung der Kostenträgerrechnung gesetzlich sichergestellt werden, denn eine qualitativ gute Kostenträgerrechnung kostet viel Geld. Der Gesetzgeber möchte diese Leistung aber offensichtlich zum Nulltarif erhalten. (Geiz ist geil!)
    Man darf also nicht allzu überracht sein, wenn die Krankenhäuser bei begrenzten Budgets dieses Instrumentarium noch nicht, nur verhalten oder in geringer Qualität aufbauen.
    Gäbe es für die dauerhafte Lieferung von exakten Kostendaten an das InEK eine angemessene Budgeterhöhung, würde sich Quantität und Qualität der Kostendaten und somit auch die Akzeptanz des Systems sehr schnell deutlich verbessern.
    Dabei wäre es gerade aus betriebswirtschaftlicher Sicht wichtig, wenn die Bewertungsrelationen sehr schnell ihre endgültige Höhe annehmen, weil langfristige betriebliche Entscheidungen nun einmal auf sicheren Grundlagen getroffen werden müssen. In einem lernenden d.h. sich ständig verändernden System ist die Gefahr betriebswirtschaftlicher Fehlentscheidungen sehr hoch.

    Mit vielen Grüßen aus Duisburg

    Michael-Hermann Hanke