Hallo Forum,
wie muss bei folgendem Fall abgerechnet werden?
Aufnahme 07.05.2003 13.35 Uhr
Verlegung 07.05.2003 15.30 Uhr
Rückverlegung 22.05.2003 12.46 Uhr
Entlassung 27.05.2003 11.59 Uhr
Wir berechneten die Fallpauschale minus 9 Tage für den Abschlag bei
Verlegung in ein anderes Haus. Die Kasse ist der Meinung, dass ein
Abschlag von 10 Tagen korrekt wäre.
Die Kasse argumentiert wie folgt: Bei einer Rückverlegung in das
eigene Haus wird der Aufnahme- bzw. Verlegungstag nicht bezahlt.
Die Kasse verweist auf den §1 Abs.6 KFPV.
MFG
Schreglmann