Abrechnung bei Rückverlegung

  • Hallo Forum,
    wie muss bei folgendem Fall abgerechnet werden?

    Aufnahme 07.05.2003 13.35 Uhr
    Verlegung 07.05.2003 15.30 Uhr
    Rückverlegung 22.05.2003 12.46 Uhr
    Entlassung 27.05.2003 11.59 Uhr

    Wir berechneten die Fallpauschale minus 9 Tage für den Abschlag bei
    Verlegung in ein anderes Haus. Die Kasse ist der Meinung, dass ein
    Abschlag von 10 Tagen korrekt wäre.
    Die Kasse argumentiert wie folgt: Bei einer Rückverlegung in das
    eigene Haus wird der Aufnahme- bzw. Verlegungstag nicht bezahlt.
    Die Kasse verweist auf den §1 Abs.6 KFPV.
    MFG
    Schreglmann

  • Hallo Herr/Frau Schreglmann,

    das würde ich anders sehen:

    §1 Abs. 6 KFPV 2003 besagt: ... Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag ... ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus. Das heíßt der Verlegungstag (oder besser Rückverlegungstag in das Krankenhaus (tatsächlich ist es ja auch eher ein Aufnahme- oder Wiederaufnahmetag) ist damit gerade nicht gemeint. Ich würde deshalb auf die erfolgte Abrechnung bestehen.

    Viele Grüße aus dem neblig trüben Heidenheim

    Christa Bernauer
    Med. Doku.
    Klinikum Heidenheim

  • Hallo zusammen,

    ich würde sagen, Sie hatten insgesamt 6 Tage VwD, die Sie geltend machen dürfen. je nach mVD Ihrer DRG ergibt sich dann der Abschlag.

    Jeder Belegungstag ist ...der Aufnahmetag plus jeder weitere, ohne den Entlassungs- oder Verlegunstag. :vertrag:

    Nun könnte ein Schlaumeier sagen, der 07.05. ist Aufnahme- und Verlegungstag und zählt daher nicht!

    Allerdings sagt die KFPV hier: ...wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag. :vertrag:

    so steht's geschrieben :rotate:

    Also kann die Kasse nicht daran rumdeuteln :no:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin: