• Hallo,

    beim Überprüfen von DRG-Rechnungen bin ich in den letzten Wochen einige Male über die I28B gestolpert. Hab hierzu nichts im Forum gefunden, aber vielleicht weiß jemand was dazu?
    Problem:
    1. Fall:
    HD S43.1 Luxation des Akromioklavikulargelenkes
    OPS 5-79b.01 Reposition durch Schraubenosteosynthese
    DRG: I28B andere Eingriffe am Bindegewebe ohne CC

    2.Fall:
    HD S42.09 Klavikulafraktur
    OPS 5-796.20 Reposition durch Plattenosteosynthese
    DRG: I28B ...Bindegewebe...

    3. Fall:
    HD M25.31
    OPS 5-79b.h1
    DRG: I28B ...Bindegewebe...

    Was hat`s damit auf sich? Laut Definitionshandbuch stimmt die DRG, soweit ich das nachvollziehen konnte, aber warum sollte eine Schlüsselbeinfraktur mit einer Bindegewebs-DRG vergütet werden?
    Vielen Dank für Anregungen!

  • Hallo Daniela,
    Bindegewebe ist das Material, das die verschiedenen Körperstrukturen zusammenhält. Einige dieser Strukturen bestehen selbst nur aus Bindegewebe, insbesondere Sehnen und Knorpel. Es bildet auch die Matrix der Knochen und der nichtmuskulären Strukturen der Arterien und Venen.
    Also ist es doch eindeutig, das der o. g. DRG gebildet wird, oder?
    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Moin Moin,

    bitte bedenken Sie immer, dass es sich bei den DRGs um ein Vergütungssystem handelt.
    Es gilt also, die Fälle primär ökonomisch sinnvoll in Vergütungsgruppen zusammenzufassen. Sekundär sollen dabei medizinische Sachverhalte berücksichtigt werden.
    Manchmal ist es daher schwierig, der Gruppe den treffenden Namen zu geben, der wirklich auf alle mit der entsprechenden Fallpauschale zu vergütenden Behandlungen zutrifft...

    beste Grüsse

    --
    Dr. René Holm
    medControl
    Hamburg

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg