Fallsplitting bei Unfall im Krankenhaus

  • Hallo Forum,

    folgender Fall hat sich zum Problemfall bei uns entwickelt:

    Pat.,priv. versichert, ist stat. wegen internistischer Erkrankung, fällt aus dem Toilettenstuhl und erleidet eine Schenkelhalsfraktur, wird deshalb auf die Chirurgie verlegt, verstirbt dort aber vor Durchführung einer OP nach 1 Tag.
    Da sich der Unfall im Krankenhaus ereignet hat, ist als Kostenträger die Verwaltungs-BG zuständig.
    Meine Frage: Wie lassen sich diese beiden Fälle wegen der unterschiedlichen Kostenträger auseinanderhalten ? Geht das mittels Fallsplitting überhaupt oder ist die BG für den Gesamtfall zuständig oder doch die Krankenkasse auch für den Unfall ?

    Viele Grüsse

    Manfred Beck

    P.S.: die BG hat sich inzwischen für nicht zuständig erklärt, weil der Pat. bei einer privaten Kasse versichert ist, andernfalls hätte sie die Kosten jedoch übernommen. In diesem Fallwäre das Fallsplitting erforderlich geworden.