Guten Tag!
Wenn ein Patient unterhalb der UGVD entlassen wird, wird die Rechnung
um die Tage die nicht erreicht wurden gekürzt.
Wenn der Patient nun aber innerhalb der OGVD wieder wg. Komplikation aufgenommen wird, ist eine Berechnung erst dann wieder möglich wenn die OGVD überschritten wird.
also
1. Fall DRG mit Abschlag wg. Unterschreitung der UGVD
2. Fall nur Zuschläge wenn OGVD überschritten wird
Meiner Meinung nach hat der Patient die UGVD durch die Zusammenlegung der Belegungstage aber nicht unterschritten.
Wie würden Sie diesen Fall abrechnen/beurteilen???
mfg
D. Brenner
Med. Controlling