Abrechnung Wiederaufnahme

  • Guten Tag!
    Wenn ein Patient unterhalb der UGVD entlassen wird, wird die Rechnung
    um die Tage die nicht erreicht wurden gekürzt.
    Wenn der Patient nun aber innerhalb der OGVD wieder wg. Komplikation aufgenommen wird, ist eine Berechnung erst dann wieder möglich wenn die OGVD überschritten wird.
    also
    1. Fall DRG mit Abschlag wg. Unterschreitung der UGVD
    2. Fall nur Zuschläge wenn OGVD überschritten wird

    Meiner Meinung nach hat der Patient die UGVD durch die Zusammenlegung der Belegungstage aber nicht unterschritten.

    Wie würden Sie diesen Fall abrechnen/beurteilen???

    mfg
    D. Brenner
    Med. Controlling

  • Hallo,
    wenn beim ersten Fall Abschläge berechnet wurden, weil die UGVD unterschritten wurde und der Pat. innerhalb der OGV wiederaufgenommen wird wegen Komplikationen, dann muß die Krankenkasse den Abschlag erstatten, da ja die Behandlung innerhalb der OGV stattfindet. Wenn dann die OGV überschritten wird kommen noch Zuschläge dazu.
    So ein Fall ist mir aber noch nicht bekannt. Wurde noch nicht bei uns abgerechnet.
    MFG
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Moin Moin,

    nicht nur die Belegungstage sind zusammenzulegen.
    Vielmehr ist die Rechnung des ersten Aufenthaltes komplett zu stornieren. Nachfolgend werden die Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zusammengefasst und als ein neuer Fall in eine DRG gruppiert. Für beide Fälle zusammengerechnet zählen dann die Belegungstage für die Ermittlung von Zuschlägen nach der neu ermittelten DRG.
    Sie stellen eine neue Rechnung und können davon eine ggf. bereits erhaltene Vergütung absetzen.
    Dadurch hebt sich die Geschichte mit dem Abschlag wegen Unterschreitung der uGVD automatisch auf...

    beste Grüsse
    --
    Dr. René Holm
    medControl
    Hamburg

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • Guten Tag Herr Holm,
    Diese Regelung der Zusammenlegung gilt meiner Meinung nach erst ab 2004. Die KFPV 2004 regelt erstmalig die Zusammenlegung von zwei Fällen bei Wiederaufnahmen. 2003 werden Wiederaufnahmen nicht zusammengeführt. Wenn ich mich irren sollte lasse ich mich gerne belehren.
    MFG
    Brenner

  • Sie irren sich nicht, die Zusammenlegung der Fälle wird erst in 2004 praktiziert.
    Ich würde aber in diesem Fall mit dem Kostenträger über die Abrechnung vorher sprechen, ob sie sich darauf einlassen würden.
    MFG
    Claudia
    :chili: :chili: :chili: