Wiederaufnahme-GVWD

  • hallo Forumkollegen,wie verhält es sich bei Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer nach einem häuslichen Unfall: Z.n. Oberschenkelamputation und Entlassung bei reizlos adaptierten WV und noch liegendem Nahtmaterial am 18.Tag nach stat.Aufnahme (DRG: I07Z ;obere Grenzverweildauer 25,7 Tage).Am 2. Tag nach Entlassung häuslicher Sturz und dadurch bedingter traumat.Stumpfdehiszenz,und nach mehrtägiger hausärztlicher Versorgung (19 Tage durch Hausarzt ambulant) dann Wiederaufnahme zur definitiven, operativen Stumpfversorgung.Aus meiner Sicht fällt dieses Ereignis nicht unter "Komplikation" der OS-amputation,und ist damit nicht dem ersten Behandlungsaufenthalt zuzuschlagen,da ohne häuslichen Unfall die traumat.Stumpfdehiszenz nicht aufgetreten wäre.Daher müßte eine neue Aufnahmediagnose erstellt werden. Die KK sieht das als Komplikation der ersten Operation und will die erneute Wiederaufnahme der oberen GVD der Amputation zuordnen.
    Für eine schlüssige Antwort aus dem fachkundigen Forum wäre ich dankbar.Gruß von der herbstlichen Ostsee U.Bertz

  • Hallo,
    meiner Meinung nach auf keinen Fall eine Komplikation. Es darf eine neue DRG abgerechnet werden. Die Ursache der Wiederaufnahme liegt in dem Unfall, nicht im vorigen KH-Aufenthalt.
    MFG
    claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich sehe den geschilderten Fall nicht als Komplikation an.

    Allerdings lässt sich natürlich trefflich darüber streiten, denn ohne die Amputation wäre auch die Stumpfdehiszenz nicht aufgetreten, in sofern besteht also ein Zusammenhang mit der vorausgegangenen Behandlung.

    Wenn der Streitwert hoch genug ist, wäre das doch vielleicht ein schöner Beispielfall, um das ganze Thema einmal durchzufechten, zumal dieser Fall auch 2004 noch strittig wäre.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo,

    das ist m.E. keine Komplikation, sondern eine Abfolge von zwei verschiedenen Geschehen. Stellen Sie sich eine Schußverletzung in den Amputationsstumpf vor oder ein anderes Ereignis. Was ist da kausal??? Ist das eine Komplikation?
    Das ist in keinster Weise von dem Krankenhaus zu verantworten und auch nicht durch vorherige "bessere"/"optimale" Behandlung zu vermeiden gewesen.

    Gruß :x

    Björn