Hallo,
das Thema "Abbildung eines Postmortalspenders im Krankenhausinformationssystem" (bei uns SAP IS-H)macht mir Kopfzerbrechen.
Wir haben bislang aus dem Patienten bis zu dessen Hirntod einen Fall gemacht, danach eine Entlassung und Aufnahme angelegt und dann dem zweiten Fall die Prozeduren angehängt. Letzterer Fall wurde dann zur Finanzierung mit der Krankenkasse des Empfängers des Organs und der DSO hergenommen.
Aber nun - wenn ich mir die Hinweise an der Prozedur "8-978 Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende" ansehe, kriege ich das Grausen.
Hier darf ein noch lebender Patient quasi nicht mehr beatmet werden:
"Die im Rahmen dieser Leistung ab dem Zeitpunkt der Einleitung der zur Feststellung des Hirntodes (1-202.0)führenden Hirntoddiagnostik anfallende Dauer der maschinellen Beatmung darf bei der Berechnung der Dauer der maschinellen Beatmung nach 8-718 sowie der im Rahmen der Datenübermittlung nach §301 SGB V / § 21 KHEntgG zu übermittelten
Beatmungsstundenzahl nicht berücksichtigt werden"
:no: :no:
Hier liest sich: Patient noch nicht tot (Todesfeststellung soll ja erst begonnen werden), Beatmung darf aber nicht mehr abgerechnet werden (d.h. kein Geld für die Leistung Beatmung eines lebenden Menschen).
Auch die Aussage:
"Dieser Kode wird nicht im Rahmen des Datensatzes nach § 301 SGB V bzw. § 21 KHEntgG übermittelt und darf nur im Anschluss an die Feststellung des Hirntodes bei einem potenziellen Organspender entsprechend 1-202.0 und nicht erfolgter Organentnahme kodiert werden"
Wofür ist dann der Code da? Er soll nicht an die Krankenkassen? Die DSO zahlt auch kein Geld für einen Patienten, bei dem keine Explantation durchgeführt wurde? Wofür dann die Prozedur?
Und:
Als Datum der Leistungserbringung ist dasselbe Datum wie bei der Leistung 1-202.0 anzugeben.
Das ist dann bitte wann??? Zwischen 1-202.0 und der Hirntodfeststellung liegen z.T. 24 Stunden. Hier wird der Patient noch beatmet - es könnte ja sein, daß sich herausstellt, daß der Patient nicht hirntot ist. Und das soll dann nicht bezahlt werden?
Haben sich Politiker einfallen lassen, die Therapie von Vornherein schon mal nicht mehr bezahlen zu lassen, wenn der Verdacht besteht, daß der Patient die Therapie vielleicht mal nicht mehr braucht?
Ist unabhängig davon zu empfehlen, den Patienten dann im SAP bei definitiver Feststellung des Hirntodes zu entlassen und mit einer neuen Fallnummer wieder aufzunehmen?
Gruß :x
Björn