Hallo DRGers,
folgender Fall:
Stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus und Verbringung (innerhalb von 24h) in ein anderes KH. Von dort Rückverlegung in das erste KH innerhalb von 24h und Entlassung aus dem ersten KH innerhalb von 24h. Das zweite KH rechnet mit dem ersten nach 112 SGB V ab oder? Was darf jetzt das erste KH abrechnen muss ich da ein Abschlag nach DVD oder UGVD vornehmen?
Grüsse
Dominik Dressel