Geriatrische Komplexbehandlung...

  • Guten Tag Zusammen,

    Die Kodierung des 8-551.- ist an Mindestmerkmale gebunden. Sollten alle diese erfült sein, und eine DRG "..mit Frührehabilitation und geriatrischer Komplexbehandlung" abrechenbar sein, stelle sich mir zwei Fragen:
    Es wäre doch dann möglich bei einer künftigen I13A, den Pat. nach vieleicht 21 Tagen von der Frühreha, auf eine geriatrische Reha zu verlegen. Zweitens: Sollte die I13A abzurechnen sein und ergo die hohe Gewichtung in Frage kommen, tangiert dies dann die Abrechnung der weiterführenden Reha in der Geriatrie? Erhalten diese dann "weniger", weil im Voraufenthalt eine A "..mit Frührehabilitation und ger. Komplexbehandlung" abgerechnet wurde??

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen

    Gruß

    C.M.
    :dance2:

  • Für alle die sich da so abmühen, im letzten Unfallchirurgen (12/2003) haben die Herren Roeder und Rochell ausführlich über die entsprechenden Veränderungen der DRG`s zum Jahr 2004 geschrieben! Auch über die Frühreha! Es muß ja offensichtlich in der von diesen Leuten beschriebenen Stichprobe eine ganze Menge Krankenhäuser geben, die diese Verfahren bereits anwenden. Also sollen sich doch diese Häuser mal im Forum outen oder noch besser Herr Röder selber, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, um die Frühreha geltend zu machen!
    F. Ruppel
    --
    Franz Ruppel

    Franz Ruppel