Guten Tag Zusammen,
Die Kodierung des 8-551.- ist an Mindestmerkmale gebunden. Sollten alle diese erfült sein, und eine DRG "..mit Frührehabilitation und geriatrischer Komplexbehandlung" abrechenbar sein, stelle sich mir zwei Fragen:
Es wäre doch dann möglich bei einer künftigen I13A, den Pat. nach vieleicht 21 Tagen von der Frühreha, auf eine geriatrische Reha zu verlegen. Zweitens: Sollte die I13A abzurechnen sein und ergo die hohe Gewichtung in Frage kommen, tangiert dies dann die Abrechnung der weiterführenden Reha in der Geriatrie? Erhalten diese dann "weniger", weil im Voraufenthalt eine A "..mit Frührehabilitation und ger. Komplexbehandlung" abgerechnet wurde??
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Gruß
C.M.
:dance2: