Geriatrische Komplexbehandlung...

  • Hallo,

    ist die Erbringung der OPS: 8-550.. an eine Zulassung als Geriatrie gebunden oder nur an die Leistungserbringung nach Definition?

    Wer weiß dazu etwas?


    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lueckert,

    wirklich wissen natürlich nicht - aber die Leistung ist eine Leistung aus dem OPS-301 und damit müsste Sie im Grundsatz unabhängig von der Struktur des Hauses kodiert werden können. Voraussetzung dafür ist aber natürlich, dass die Mindestmerkmale wirklich erreicht sind und auch dementsprechend dokumentiert werden. Wir haben einen geriatrischen Schwerpunkt und in diesem Zusammenhang wird die Leistung (nach altem Schlüssel vereinzelt - nach neuem Schlüssel etwas häufiger) in manchen Fällen tatsächlich erbracht. Ich habe aber aufgrund der Vielzahl der zu erfüllenden Voraussetzungen schon etwas Bauchweh, wenn ich an den Aufwand bei der Ermittlung und dem Nachweis dieser Komplexleistung denke.

    Viele Grüße aus dem neblig trüben Heidenheim
    Christa Bernauer
    (Med. Doku.)
    Klinikum Heidenheim

  • Hallo Fr. Bernau,

    nun ich hab mich da etwas eingelesen und die Umsetzung des 'Assementes' ist recht einfach, der Großteil der Daten wird bei uns ohnehin schon erfasst (meist von der Pflege), nur halt nicht gebündelt und strukturiert wie GEMIDAS das verlangt...auch die anderen Voraussetzungen sind bei uns gegeben, natürlich bedürfte es gewisser Änderungen im Ablauf der Patientenbehandlung....unter Einbeziehung aller Betroffenen...

    Was dann eher schon eiem QM-Projekt entsprechen dürfte....

    Nur bevor darüber nachdenkt, so etwas aufzubauen, wollte ich doch schon geklärt haben, ob wir dann auch die geriatrischen DRG's abrechnen dürfen.....

    Gruß

    Thomas Lückert
    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Guten Morgen Thomas,
    abrechnen kannst du diese Leistung, ob aber die Kassen dies akzeptieren werden wage ich zu bezweifeln. Jede DRG die über das übliche Spektrum eines Krankenhauses hinausgeht wird bei den Krankenkassen Unwohlsein auslösen.
    Dennoch wenn Ihr die Leistungen im vollen Umfang und mit entsprechender Dokumentation erbringt, müsst Ihr sie auch Kodieren bzw. Abrechnen.
    Dein Blick sollte in diesem Fall auch auf die nächste Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern gerichtet sein.:rotate:
    Viel Spaß

    M. Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Forum,

    auch mal hier nachsehen, die Diskussion ist schon fast endlos, wie wird das erst mit den Kassen und dem MDK:

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=2523

    Gruß
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Frau Bernauer!

    Zitat


    Original von ch_bernauer:
    Ich habe aber aufgrund der Vielzahl der zu erfüllenden Voraussetzungen schon etwas Bauchweh, wenn ich an den Aufwand bei der Ermittlung und dem Nachweis dieser Komplexleistung denke.


    Auch wir haben eine Geriatrie und ich habe eigentlich weniger Bedenken wegen der Voraussetzungen für die Verschlüsselung, das wird dort eigentlich schon ausführlich dokumentiert.

    Aber ich fürchte, dass die Kassen und der MDK weniger die Richtigkeit der Verschlüsselung, als - wie bisher teilweise auch - die Notwendigkeit der geriatrischen Behandlung überhaupt anzweifeln wird, nach dem Motto: "Eine normale Reha hätte es doch auch getan..."

    Das ist eine spannende Frage: Wie letztlich damit umgegangen wird, dass der MDK Diagnosen oder Prozeduren streicht, nicht weil sie nicht vorlagen oder behandelt wurden, sondern weil der MDK meint, dass zwar die stationäre Behandlung als solche, nicht aber die stationäre Durchführung dieser Teilleistung (z.B. die geriatrische Komplexbehandlung im Anschluss an eine Grunderkrankung) erforderlich war.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Hr. Schaffert,

    ich befürchte damit haben Sie das eigentliche Problem getroffen.

    Wenn das so sein sollte, dann stellt sich mir die Frage, ob das dann noch legitim ist, dass der MDK, die Notwendigkeit der im stationären Bereich erbrachten Einzelmassnahme überprüft....

    Da kann dann ja auch gleich festgelegt werden, das die Kaliumkontrollen nicht nötig war und die Kalinorbrause auch nicht...ergo die Hypokaliämie nicht zu codieren ist....damit würde der MDK dann defakto die Behandlungsrichtlinien festlegen.

    Ist das aber nicht letzlich die Verantwortung des behandelnden Arztes?

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Schönen guten Tag Herr Lückert!

    Zitat


    Original von Lueckert:
    Da kann dann ja auch gleich festgelegt werden, das die Kaliumkontrollen nicht nötig war und die Kalinorbrause auch nicht...ergo die Hypokaliämie nicht zu codieren ist....damit würde der MDK dann defakto die Behandlungsrichtlinien festlegen.


    Genau so befürchte ich das auch. Ich denke, die Fragestellung Geriatrie wäre der geeignete Präzedenzfall für den MDK.

    Trotzdem noch einen schönen Tag,


    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Forum,

    sollte eine Abteilung die Voraussetzungen für die Kodierung der 8-550 (und auch der 8-551) erfüllen, stellt sich mir noch immer die Frage, ob der Patient tatsächlich "frühreha-bedürftig" ist.

    Das geforderte Assessment ist ja im Grunde auch nur eine "organisatorische" Voraussetzung. Gibt es denn eine offizielle und verbindliche Klassifikation, wann man einen Patienten als Frühreha-Patienten bezeichnen darf. Ich denke, das ist der Knackpunkt. Kann das KH sein Assessement gestalten wie es will (solange die Hinweise im OPS erfüllt sind), oder nicht?

    Wenn jemand offizielle und verbindliche (auch für die Kassenseite!)Regelungen/Klassifikationen kennt, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar. Das würde die Anfragen-Frequenz bei Kodierung dieser Schlüssel nächstes Jahr sicher deutlich reduzieren.

    Grüße

    Stefan Simmel

  • Hallo Zusammen,

    unter http://www.dgpmr.de/PhysMed+Rehab/Rehabilitation/Frührehai.pdf
    gibt es sachdienliche Hinweise.

    Gibt es irgendwo Beispiele, von einen Behandlungsplan/Aufbau/genaue Inhalte...

    Ist es korrekt, dass die fachärztliche Behandlungsleitung, kein Facharzt für Rehabilitation sein muss? Ist eine Rehafachpflegekraft notwendig oder reicht es aus nach "...den Kriterien der Weiterbildung" zu verfahren?

    Vielen Dank und ein ruhiges Wochenende

    W. Miller

    :smokin:

  • Hallo Hr. miller,

    googlen sie doch mal nach GEMIDAS und 'geriatriescher Komplexbehandlung', da finden Sie reichlich gut ausgearbeites Material, auch des Geriatrischen Klinikverbandes.

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin