Fachabteilungsdatensätze

  • Guten Morgen, Forum,

    mal wieder eine blöde Frage: Jede Fachabteilung, die ein Patient während seines stat. Aufenthaltes durchläuft muss doch einen eigenen Fachabteilungsdatensatz an Diagnosen und Prozeduren produzieren. Gilt hier schon die australische Hauptdiagnosendefinition (z.B. auch Aufnahme-HD)? Oder gilt das mit der australischen HD-Definition nur für den "DRG-Datensatz" ? ?(

    mfG

    Christoph Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hirschberg,

    ich habe es so verstanden, dass die (DRG-)Hauptdiagnose-Definition für den gesamten stationären Aufenthalt (also ggf. auch über mehrere Fachdisziplinskontakte hinweg) gilt.
    Ablauf bei uns:
    Im Verlaufe des Aufenthaltes trägt jede der behandelnden Fachdisziplinen "ihre" relevanten Diagnosen ein. Eine davon muss je FD-Kontakt zusätzlich als Fachdisziplins-Hauptdiagnose gekennzeichnet werden, alle übrigen erhalten das Kennzeichen "Nebendiagnose". Der entlassende Arzt der "letzten" FD entscheidet bei der Entlassung nun, welche der bisher erfassten Fachdisziplins-Hauptdiagnosen die Hauptdiagnose

    a) nach BPfV wird und setzt dort das Kennzeichen für die (Entlassungs-) Hauptdiagnose (nur die Kombination FDH-EH kommt zur Abrechnung) und b) nach DRG-Definition wird und setzt dort das DRG-Kennzeichen

    Im DRG-Export-Datensatz werden die geschilderten Verhältnisse dann auch so abgebildet.

    Schöne Grüße
    B. Sommerhäuser

    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 03.12.2001 editiert. ]

  • Lieber Herr Hirschberg, eine sehr gute Frage...

    in der Tat stehen aus meiner Sicht bei verschiedenen FA-Aufenthalten auch verschiedene Hauptdiagnosen zur Verfügung, und zum Schluß wird bewertet...oder nicht ?

    Grüße Poschmann

  • Zitat


    Original von GPoschmann:
    in der Tat stehen aus meiner Sicht bei verschiedenen FA-Aufenthalten auch verschiedene Hauptdiagnosen zur Verfügung, und zum Schluß wird bewertet...oder nicht ?

    Ja, oder nicht..!?

    Zumindest die Kassen müssen doch sagen können, was sie als FA-Hauptdiagnose erwarten... aber die tappen wahrscheinlich noch genauso im Dunkeln wie wir alle.

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Es gibt nur eine DRG Hauptdiagnose für den gesamten Aufenthalt, unabhängig von der Anzahl der durchlaufenen Fachabteilungen. EDV technisch existieren dei Fachabteilungs-HDs. Manche Systeme (MEDICO \S, GWI Orbis etc. ) unterstützen aber auch jetzt schon die DRG Hauptdiagnose (heißt nur nicht immer so).

    N.Roeder

    --
    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

  • Zitat


    Es gibt nur eine DRG Hauptdiagnose für den gesamten Aufenthalt, unabhängig von der Anzahl der durchlaufenen Fachabteilungen. EDV technisch existieren dei Fachabteilungs-HDs.

    Das ist mir jetzt klar - die Frage ist, ob die Fachabteilungs-HD aber insbesondere auch die Fachabteilungs-Nebendiagnosen unter Berücksichtigung der DKR ermittelt werden müssen... ?(

    mfG

    Christoph Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo nochmal,

    Zitat


    ...
    ob die Fachabteilungs-HD aber insbesondere auch die Fachabteilungs-Nebendiagnosen unter Berücksichtigung der DKR ermittelt werden müssen...

    Ja. Bei der DRG-Ermittlung spielen die Fachabteilungsgrenzen doch keine Rolle: Es gehen x Diagnosen in den Grouper hinein, der Algorithmus prüft auf DRG-relevante Hauptdiagnose (und ggf. die zugehörige / nicht zugehörige Prozedur), auf weitere - evtl. PCCL-relevante Diagnosen und gibt dann - hoffentlich - die korrekte DRG aus. Dabei ist es nach meinem Verständnis doch unerheblich, in welcher Fachabteilung diese oder jene Diagnose dokumentiert wurde ? Oder habe ich wieder mal das berühmte "Brett vorm Kopf" ?

    Liebe Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Zitat


    Ja. Bei der DRG-Ermittlung spielen die Fachabteilungsgrenzen doch keine Rolle: Es gehen x Diagnosen in den Grouper hinein, der Algorithmus prüft auf DRG-relevante Hauptdiagnose (und ggf. die zugehörige / nicht zugehörige Prozedur), auf weitere - evtl. PCCL-relevante Diagnosen und gibt dann - hoffentlich - die korrekte DRG aus. Dabei ist es nach meinem Verständnis doch unerheblich, in welcher Fachabteilung diese oder jene Diagnose dokumentiert wurde ? Oder habe ich wieder mal das berühmte "Brett vorm Kopf" ?

    Liebe Grüße
    B. Sommerhäuser

    Alles richtig. Alle Fachabteilungsentlassungsdiagnosen bilden die gesamten Entlassungsdiagnosen für den Patienten (diese gehen in die Gruppierung ein). Aus den Fachabteilungsentlassungsdiagnosen ist die DRG-Hauptdiagnose zu bestimmen (und eventuell ein abweichende FP/SE Hauptdaignose, wenn abweichend)


    --
    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

  • Guten Morgen Herr Sommerhäuser,
    woher diese Selbstzweifel? Um es doch mal wieder zu sagen: Mit Ihrem Forum erhalten Sie uns im täglichen Frust die Freude an dem Job!
    Im obigen Zusammenhang habe ich eher Probleme mit zuviel Diagnosen:
    Jede FA gibt Ihre Diagnosen derzeit ins KIS ein, unsere gegenwärige Software (Siemens/SMS) überträgt sie in den Grouper, incl. z.B. nicht bestätigter Aufnahmediagnose, und verarbeitet sie zur DRG. Darunter kann sich manches angesammelt haben, was nach DKR nicht zulässig ist oder zur Fehler-DRG führt.
    Um mein gyn. Hobby wieder mal zu thematisieren: Aufnahme-Diagnose O80! Die Vermutung einer komplikationsfreien Spontangeburt sollte man ja jeder werdenden Mutter erst mal zubilligen.
    Erst für das Frühjahr hat der Hersteller die Möglichkeit angekündigt, Diagnosen die nach DKR nicht zulässig sind, vor dem Groupen zu sperren. Naja, bis 2003 ist noch viel Zeit und die paar Hundert Fälle kann man ja auch nachbearbeiten.
    :strauss:
    Den Kopf dennoch oben behält
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    [ Dieser Beitrag wurde von J-Schikowski am 06.12.2001 editiert. ]

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Zitat


    woher diese Selbstzweifel? Um es doch mal wieder zu sagen: Mit Ihrem Forum erhalten Sie uns im täglichen Frust die Freude an dem Job!
    Im obigen Zusammenhang habe ich eher Probleme mit zuviel Diagnosen:
    Jede FA gibt Ihre Diagnosen derzeit ins KIS ein, unsere gegenwärige Software (Siemens/SMS) überträgt sie in den Grouper, incl. z.B. nicht bestätigter Aufnahmediagnose, und verarbeitet sie zur DRG. Darunter kann sich manches angesammelt haben, was nach DKR nicht zulässig ist oder zur Fehler-DRG führt.

    ... in diese Richtung zielte meine Frage (plagen uns auch mit Siemens/SMS herum). Wenn ein eigenständiger DRG-Datensatz gebildet würde, für den man bei Entlassung Diagnosen aus dem Diagnosenpool auswählen könnte und eine DRG-HD festlegen würde, hätte man doch deutlich weniger Probleme...
    Bisher habe ich mich aber nie mit den §301-Datensätzen näher beschäftigt (muss ich gestehen) dies werde ich demnächst nachholen.

    Das Problem ist doch auch, dass Sie (bei Siemens/SMS) dann rückwirkend wieder Diagnosen aus den einzelnen FA löschen müssen... und da habe ich irgendwie ein Problem mit. Würde das nicht auch die Krankenkassen irritieren ?

    mfG

    Christoph Hirschberg