Hallo allerseits,
vielleicht ist die Frage unbedarft, aber gibt es irgendwo eine brauchbare und verständliche Übersicht über die Berechnung der Erlösausgleiche für Optionshäuser ggf. wie bei uns noch mit angeschlossenem BPflV-Bereich (Psychiatrie)?
Zum Beispiel scheint mir die Frage nicht uninteressant, ob der weiter nach BPflV vergütete Teil des Krankenhauses dennoch unter die Regelung nach §3.1 KHEntgG fällt (95% Ausgleich bei Mindererlösen), da das gesamte KH ja die Bedingungen von §1 KHEntgG erfüllt ...
Vielen Dank
K.