protrahierte Geburt

  • Hallo Forum,

    ich habe heute mal eine Frage die Geburtshilfe betreffend, da es bzgl. der Kodierung der protrahierten Geburt bei uns im Haus immer wieder "heiße" Diskussionen gibt.

    Folgendes Beispiel soll die Problematik verdeutlichen:
    Pat. wird um 5.00 Uhr mit spontanem BS stat. aufgenommen. Ab 14.00 Uhr regelmäßige Wehentätigkeit - ab 20.00 Uhr Wehensteuerung mit Oxytocin - 01.08 Uhr Vakuumentbindung von Beckenboden bei "Geburtsstillstand in der Austreibungsperiode".

    Der kodierende Gynäkologe verschlüsselt
    HD: O42.0 vorzeitiger BS
    ND: O75.6 protrahierte Geburt nach vorzeitigem BS + Z38.0
    Proz.: 5-728.1

    Das O42.0 und O75.6 aufgrund des Exkl. nicht zusammen verschlüsselt werden können ist klar. Aber kann hier überhaupt eine protrahierte Geburt verschlüsselt werden, insbesondere in Hinblick auf die DKR §1521a Protrahierte Geburt welche besagt . . .
    Bei aktiver Wehensteuerung im Krankenhaus wird eine Geburt als protrahiert bezeichnet, wenn sie nach 18 Stunden regelmäßiger Wehentätigkeit nicht unmittelbar bevorsteht. Die Kodierung
    erfolgt mit einem passenden Kode aus:
    O63.- Protrahierte Geburt
    O75.5 Protrahierte Geburt nach Blasensprengung
    O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung

    Wenn ich obriges Beispiel nachrechne komme ich auf ein Zeitintervall von 11h 8min zw. Wehenbeginn und Entbindung => mein Fazit O75.6 darf hier nicht angegeben werden!

    Alternativ könnte ja wie folgt kodiert werden . . .

    HD: O42.0
    ND: O62.1 sek. Wehenschwäche + Z38.0
    Proz.: 5-728.1

    Habe ich irgend einen Denkfehler in meiner Argumentation oder etwas falsch interpretiert? Sieht es jemand anders oder kann Hinweise geben?

    Danke
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Sehr geehrter Herr Graf !

    Sie liegen meiner Meinung nach richtig. Problem ist hier zu unterscheiden zwischen dem klinischen Jargon ->Protrahierte Geburt<- und der Definition in der DKR 1521a. Demnach ist einer der Kodes aus o63.- o75.5 oder o75.6 nur dann anzugeben, wenn zwischen dem Beginn regelmäßiger WT und der Geburt mehr als 18 Stunden liegen.

    Mit dem Begriff ->Protrahierter Geburt<- wird im klinischen Jargon häufig ein Mischmasch aus sekundärer WS und schleppenden Verlauf bezeichnet. Die o.g. DKR gibt hier jedoch Klarheit.

    Zu kodieren wäre bei der Mutter hier also:

    HD O42.0 Z37.0! (nicht Z38.- dieser Kode wird beim Kind verschl.)
    ND O62.1

    ggf. käme für die Indikation der VE noch eine Diagnose in Betracht, z.B. O66.8 ("Geburtsstillstand" im weitesten Sinne ohne Angabe von Gründen) oder auch O68.0/O68.2 falls die VE bei pathologischem CTG veranlaßt wurde oder aber O65.4 bei verhältnismäßig großem (aber nicht Makrosomen) Kind und verhältnismäßig kleiner Mutter ....


    MfG

    Martin Ziebart

    P.S.:

    Das von Ihnen erwähnte Exclusivum O75.6/O42.- findet m.E. übrigens nur dann Anwendung wenn Sie damit ein und denselben Zustand verschlüsseln möchten. Das Exclusivum weist m.E. nur darauf hin, daß ein spontaner BS ohne WT je nach Zeitintervall bis zum Beginn der WT unter O42.- zu verschlüsseln ist. Haben Sie beispielsweise einen Spontanen BS mit Beginn regelmäßiger WT innerhalb von 24h zu kodieren, so Verschlüsseln Sie O42.0. Kommt es dann in der folge zu einer protrahierten Geburt (>18 regelm. WT, ohne das die Geburt unmittelbar bevorsteht) können Sie m.E. die O75.6 zusätzlich Verschlüsseln, da es sich um zwei unterschiedliche Zustände/Entitäten handelt !

  • Guten Tag Herr Ziebart,

    danke für Ihre schnelle Antwort und die Bestätigung meiner Auffassung. Mit Z37.0! statt Z38.0 haben Sie selbstverständlich recht - ist mir "im Eifer des Gefechts" passiert :3

    Ihrer Argumentation bzgl. der O42.-/ O75.6 Problematik kann ich ehrlich gesagt nicht ganz folgen. Der Schlüssel O75.6 beinhaltet zum Einen die protrahierte Geburt und zum Zweiten den vorzeitigen BS, lediglich die Info wann nun die WT einsetzt fehlt!
    Falls diese Info. so wichtig ist frage ich mich, warum dann überhaupt dieses Exkl. gesetzt wurde, wäre doch dann viel besser ohne! Wahrscheinlich um zur allgemeinen oder speziell meiner persönlichen Verwirrung beizutragen.

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo nochmal !


    Zitat


    Ihrer Argumentation bzgl. der O42.-/ O75.6 Problematik kann ich ehrlich gesagt nicht ganz folgen. Der Schlüssel O75.6 beinhaltet zum Einen die protrahierte Geburt und zum Zweiten den vorzeitigen BS, lediglich die Info wann nun die WT einsetzt fehlt!

    Der Code O75.6 beinhaltet eben nicht den vorzeitigen BS sondern den "spontanen" oder "nicht näher bezeichneten" BS -- im Gegensatz zum Code O75.5, welcher sich auf einen künstlichen BS bezieht (also nach Amniotomie/Blasensprengung).

    Ein vorzeitiger BS, d.h. ein BS ohne regelm. WT / MM Eröffnung ist also weder durch O75.5 noch durch O75.6 codiert. Gerade dies soll durch das Exclusivum bei der O75.6 zum Ausdruck gebracht werden. Das Exclusivum stellt somit klar, daß der Begriff "protrahiert" sich lediglich auf die Dauer der Geburt bei regelm. WT und aktiver Wehensteuerung bezieht.

    Exclusiva können sich logischerweise jedoch immer nur auf einen zu kodierenden Tatbestand beziehen. Treten jedoch beide Umstände zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein, so können Sie selbstverständlich auch beide Codes kodieren.

    Kodiertechnisch ist dies auch relevant und schlüssig. Beispiel

    Patientin mit vorzeitigen BS und Wehenbeginn nach Ablauf von 24h. Daraufhin Geburtseinleitung, Antibiose-Prophylaxe etc. Im Anschluß kommt es zu einer protrahierten Geburt.

    HD: O42.11 / Z37.0!
    ND: O75.6

    DRG: O60A - RG 1,080

    ohne die ND O75.6 kämen Sie in die DRG O60B - RG 0.897

    Der erste Kode deckt gewissermaßen den Mehraufwand bis zum Geburtsbeginn ab (Antibiose, Einleitung Laborkontrollen etc.), während der zweite Kode die komplizierte Geburt abbildet.

    MfG

    Martin Ziebart

  • Hallo Herr Ziebart,

    Zitat


    Der Code O75.6 beinhaltet eben nicht den vorzeitigen BS sondern den "spontanen" oder "nicht näher bezeichneten" BS -- im Gegensatz zum Code O75.5, welcher sich auf einen künstlichen BS bezieht (also nach Amniotomie/Blasensprengung).


    Es heißt doch "Wer lesen kann ist klar im Vorteil" => in diesem Falle hier ist mir diese Fähigkeit wohl kurz abhanden gekommen I)
    Ich habe es jetzt verstanden :vertrag: und bedanke mich nochmal für die ausführliche Erläuterung.

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe als Nicht-Geburtshilflich-Belasteter-BGler eine Frage an die Geburtshelfer. Wie verfahren Sie in Ihrem Haus bei protrahierter Geburt? Die DKR 1521a Protrahierte Geburt, besagt folgendes:
    Bei aktiver Wehensteuerung im Krankenhaus wird eine Geburt als protrahiert bezeichnet, wenn sie nach 18 Stunden regelmäßiger Wehentätigkeit nicht unmittelbar bevorsteht.

    Werden bei Ihnen nur Geburten als protrahierte Geburt kodiert, wenn Sie ein aktive Wehensteuerung gemacht haben und die 18 h überschritten wurden? Oder gibt es Situationen ohne Wehensteuerung und Sie kodieren dann trotzdem (sogar ohne die 18 h zu berücksichtigen) den entsprechenden Kode? Ich will hier auf die vielleicht mißverständliche Formulierung der DKR raus.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag,
    gibt es mittlerweile eine übereinstimmende Sichtweise (Definition wäre wohl zuviel verlangt) des Begriffs aktive Wehensteuerung?

    Reicht da schon die Anwesenheit des medizinischen Personals und Überwachung der Geburt bei einer \"normalen protrahierten\" Geburt?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo liebes Forum,

    der Thread ist uralt, meine Frage aber damit noch nicht geklärt:

    Die DKR 1521a definiert eine protrahierte Geburt mit min. 18 Stunden regelmäßiger Wehentätigkeit (bei aktiver Wehensteuerung). Dann ist O63.-/ O75.5/ O75.6 zu kodieren. So weit so gut.

    Ist damit aber auch per Definition jeglicher \"Geburtsstillstand\" (= O63.-) erst ab 18 Stunden vorangegangene Wehentätigkeit als solcher kodierbar?

    Und ist damit auch per Definition eine sekundäre Sectio bei Gebursstillstand (DKR 1525h) erst nach 18 Stunden Wehen kodierbar?

    Viele Grüße
    Kontrollix

  • Hallo Forum,

    der Fall liegt immer noch bei mir und ich suche weiterhin dringend eine Antwort auf meine Frage vom 28.10.. Bitte, liebe gynäkologisch versierten Forumsteilnehmer, antworten Sie doch....

    Viele Grüße
    Kontrollix

  • Hallo Kontrollix,

    bei der Frage nach der Kodierung einer sekundären Sectio bei Geburtstillstand ist mir folgender Gedanke gekommen:

    als Alternative zur sekundären Sectio käme ja nur die primäre Sectio in Frage. Die ist aber ausgeschlossenen bei Geburtstillstand nach wieviel Stunden regelmäßiger Wehentätigkeit auch immer, da die Sectio ja nicht vorher \"geplant\" wurde, sondern wegen des Geburtstillstandes bei Versuch einer spontanen Entbindung erfolgte.

    Also bleibt als OPS die sekundäre Sectio, da ja unzweifelhaft eine Sectio erfolgte.

    Viele Grüße

    mekia

  • Hallo liebes Forum,

    die Definition DKR 1521a, die \"protrahierte Geburt\" betreffend, halte ich aus medizinischer Sicht für ziemlichen Unfug:
    Als Geburtshelfer sollten wir bei einem Stillstand der Muttermundseröffnung oder beim fehlenden Tiefertreten des Köpfchens zügig aktiv werden. Das heißt, daß z.B. beim Stillstand bei wenigen cm Muttermundsweite (trotz aller Maßnahmen incl. aktiver Wehensteuerung natürlich), wenn z.B. 8 Stunden \"erfolgreicher\" Wehen vorausgegangen sind, nicht weitere 10 Stunden gewartet wird, um aktiv zu werden und z.B. die Sectio zu indizieren. Würden wir dies tun, könnten wir überspitzt die Abrechnung eines \"protrahierten Codes\" am besten gleich mit der Selbstanzeige beim Staatsanwalt verbinden, weil es Kind und Mutter eher nicht gut bekommen würde...
    Das Zeitmaß von 18 Stunden erscheint mir aus der Luft gegriffen und in der Praxis nicht verwertbar. Wir kodieren die medizinischen Tatsachen geburtshilflich korrekt und haben bislang damit keine Probleme bei Kassen und MDK.

    Wie handhaben das andere? :d_gutefrage:

    Gruß GynsTiger

    Gruß aus dem hohen Norden! :thumbup:
    GynsTiger