Rückverlegungen

  • Ich hatte gerade eine Auseinanderstetzung mit einer Krankenkasse und würde gerne wissen ob jemand mir helfen kann.
    Wir hatten einen Patienten, der nach folgendem Shema verlegt worden ist:

    Krankenhaus A -> Krankenhaus B -> Krankenhaus C -> Krankenhaus A

    wobei wir Krankenhaus A sind.
    Gilt das dann auch als Rückverlegung?
    Ich dachte nur wenn der Patienten vom gleichen Krankenhaus wieder zurück kommt, ist es eine Rückverlegung.

    Grüße
    K. Weihs

  • Hallo Frau Weihs,
    Sie haben völlig Recht (Quelle: Leitsätze des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 vom 13.11.2003, Punkt 9)
    MfG

    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo, Frau Weihs und Herr Balling.

    Rechtlich ist die Aussage mit Sicherheit korrekt. Zu hinterfragen ist jedoch die medizinische Notwendigkeit des "Patientenhoppings". Vielleicht lag auch hier das Problem der Krankenkasse.
    --
    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Hallo Frau Weihs,hier liegt keine Rückverlegung vor(A-B-C-A); dagegen wäre A-B-A ,aber auch A-B-A-B-A eine Rückverlegung. Verweis auf:Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004(BMG Referat 216 v.13.11.03 Seite 6.Voraussetzung:RV innerhalb von 30 Kalendertagen in das KH A. Gruß U.Bertz

  • Hallo,

    bei Neuaufnahmen ab dem 1.1.2004 liegt keine Rückverlegung vor (siehe die bisherigen Beiträge), in 2003 ist diese Frage meines Wissens ungeklärt (daher ja auch die Klarstellung für 2004).

    MfG
    A. Regorz

    Arndt Regorz

    Regorz Consulting GmbH
    Neue Grottkauer Str. 3
    12619 Berlin

  • Hallo Forum,

    es ist nicht § 2 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus, sondern § 3 Absatz 3 Abschläge bei Verlegung der KFPV 2004.

    MfG
    --
    Stephan Huth
    Städtisches Klinikum Dessau
    Abteilung Medizin-Controlling

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Zitat


    Original von S. Huth:
    es ist nicht § 2 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus, sondern § 3 Absatz 3 Abschläge bei Verlegung der KFPV 2004.

    Stimmt, ich hatte leider nur die Überschrift der "Leitsätze..." im Kopf I)
    mfG
    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld