HD bei Verlegung aus ext. KH

  • Guten Tag,

    Szenario: Verlegungen eines Patienten aus einem externen Krankenhaus.

    Diese Patienten haben beispielsweise eine Sepsis, Myocardinfarkt oder eine Pneumonie und werden mit einem Nierenversagen zur weiteren Behandlung unserem Krankenhaus zugewiesen.
    Uns stellt sich die Frage:

    Welche Hauptdiagnose wird von dem aufnehmenden Krankenhaus kodiert?
    Und ist die Dialyse als Leistung damit abgedeckt oder kann sie gesondert berechnet werden?

    M.f.G.
    Th. Huwe

  • Guten Tag,

    wir haben uns die gleiche Frage gestellt. Meiner Meinung nach bleibt die HD im Sinne der Kodierrichtlinien auch bei Verlegung aufgrund einer Komplikation (=ND) bestehen.
    Wenn in ein Patient in unserer Klinik als Komplikation ein Nierenversagen erleidet und dialysepflichtig wird, dürfen wir auch keinen neuen Fall mit neuer HD Nierenversagen generieren.

    mfg

    N. Bröker

  • Hallo Forum, hallo Herr Bröker, hallo Herr Huwe,

    Ihre Beiträge verwirren mich ein wenig. Vielleicht kann ich versuchen, mit KH A und KH B etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

    Wenn KH A behandelt wegen Hauptdiagnose XY und wegen Nebendiagnose Nierenversagen/Dialysepflicht in KH B verlegt, dieses nach Behandlung der Nierenerkrankung und Dialyse wieder zurück verlegt und KH A schließlich die ursprüngliche Hauptdiagnose XY weiterbehandelt, ist meines Erachtens wie folgt zu kodieren und abzurechnen:

    KH A: Fallzusammenführung (falls auch Rückverlegung erfolgt)

    Kodierung: Hauptdiagnose XY, Nebendiagnose Nierenversagen/Dialysepflicht

    Abrechnung: DRG der Hauptdiagnose XY mit entsprechendem Schweregrad

    KH B:

    Kodierung: Hauptdiagnose Nierenversagen/Dialysepflicht, ggf. (wenn Voraussetzungen zur Kodierung erfüllt) Diagnose XY als Nebendiagnose

    Abrechnung: DRG Nierenversagen/Dialysepflicht, durchgeführte Dialyse nicht gesondert abrechenbar.

    Begründung:

    Ich behaupte, dass KH B nicht analog zum verlegenden KH A kodieren muss. Jedes KH muss für sich prüfen, welche Diagnose den Krankenhausaufenthalt hauptsächlich verursacht. In diesem Beispiel wäre das für KH B eindeutig das Nierenversagen.

    Falls ich völlig falsch gewickelt bin mit dieser Auffassung, bitte ich um Belehrung.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Tag ToDo,

    Sie Schreiben:
    Ich behaupte, dass KH B nicht analog zum verlegenden KH A kodieren muss. Jedes KH muss für sich prüfen, welche Diagnose den Krankenhausaufenthalt hauptsächlich verursacht. In diesem Beispiel wäre das für KH B eindeutig das Nierenversagen.

    Diesem Prinzip stimme ich zu!
    Das heißt aber für mich, die Haupt-Diagnose XY des KH A kann auch Hauptdiagnose für das KH B sein (oder sogar eine andere).

    Ich denke da z. B. an den Fall
    HD: Sepsis bei infizierter TEP (T84.5 + A40/41.x)
    ND: Nierenversagen

    Wenn der Pat. zur Sanierung der Infektion in unsere Orthopädie verlegt wird, weil in unserem Haus gleichzeitig die Dialyse stattfinden kann, bin ich der Meinung, das die HD für unser KH mit dem verlegenden KH identisch ist, da es primär um die Sanierung der Ursache, d.h. Behandlung der HD geht.

    Oder liege ich jetzt falsch?

    Viele Grüße aus dem sonnigen Bremen

  • Hallo Herr Thoma,

    da bin ich ganz bei Ihnen.

    Im Eingangsfall bin ich aber davon ausgegangen, dass die Verlegung erfolgt zur Weiterbehandlung der Nierenerkrankung, die im verlegenden Krankenhaus Nebendiagnose war.

    Die Grundsatzfrage war (unterstelle ich Herrn Huwe), ob die Kodierung des verlegenden Krankenhauses übernommen werden muss. Und dazu habe ich gesagt, dass das im Grundsatz nicht so sein muss und m.E. auch nicht durch die DKR oder eine sonstige Rechtsvorschrift vorgegeben ist.

    Folglich ist im Einzelfall vom aufnehmenden Krankenhaus die Hauptdiagnose festzulegen. In dem von Ihnen geschilderten Fall ist das auch nach meiner Auffassung selbstredend die Sepsis der infizierten TEP.

    Gruß,

    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)

  • Guten Tag,

    meine grundsätzliche Frage zu diesem Problem lautet:

    Erleidet ein Patient mit HD xy eine Komplikation, die in der selben Klinik behandelt werden kann, dann gibt es nur einen Fall mit einer HD xy.
    Muss der Patient in eine andere Klinik zur Behandlung der ND verlegt werden und wird von dort entlassen, werden dann 2 Fälle generiert mit einer unterschiedlichen HD?


    mfg

    N. Bröker

  • Noch ein Nachtrag,

    ab 2004 hat die HD eine wichtige Bedeutung zur Frage Zusatzentgelt für die dialyse ja/nein.
    Übernehme ich die Hauptdiagnose der verlegenden Klinik, dann kann ein Zusatzentgelt abgerechnet werden, generiere ich eine neue HD Nierenversagen, dann landet der Patietn in der DRG L60 und hier darf kein Zusatzentgelt abgerechnet werden.

    mfg


    N. Bröker

  • Hallo Herr Bröker,
    gemäß den Kodierrichtlinien gilt auch für die aufnehmende Klinik, dass die Diagnose, die die stat. Behandlung veranlasst hat, die HD darstellt. Wenn also der Pat. wegen des Nierenversagens verlegt wird (weil z.B. in Haus A keine Dialyse möglich ist), ist m. E. in Haus B das Nierenversagen die HD.
    2 Fälle werden sowieso angelegt, da keine Teilung von DRGs zwischen Kliniken vorgesehen ist, allenfalls Abschläge bei Verlegung.
    MfG
    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo, Insider,

    kleine, triviale aber im Alltag wesentliche Frage: Woher weiß ich, was KH A als HD kodiert hat? Ich bin schon froh, wenn überhaupt ein Verlegungsbericht dabei ist, den ich lesen kann - ICD-Ziffern sind die Ausnahme und eine "logische" Zusammenstellung ebenfalls, ich kann das immer nur ahnen. Und wenn ich mir anguck, wie "großzügig" manche Kollegen mit der HD umgehen (was bringt wieviel?) dann tu ich mich oft schwer.
    Frustriert in Bayern
    Susanne:roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Hallo Susanne,

    Zitat


    Original von Susanne:
    ...Woher weiß ich, was KH A als HD kodiert hat?...


    Das erscheint mir relativ unwichtig. Der Arzt des aufnehmenden KH entscheidet für sich, welche Diagnose die stat. Behandlung in seinem Haus erforderlich macht (unabhängig von KH A, dort kann ja auch eine Fehldiagnose gestellt worden sein X().
    MfG


    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo, Forum, ich bin ein Neuling hier und noch nicht so erfahren. Habe da jedoch eine Frage bezüglich der Hauptdiagnose in diesem speziellen Fallbeispiels von Th. Huwe:
    Ist eine Interpretation des Falles nicht auch folgendermaßen möglich: Die Grundkrankheit Sepsis kann aufgrund auftretender Komplikationen aufgrund fehlender apparativer Voraussetzungen (in diesem Fall Dialyse) in dem einen Krankenhaus nicht weiterbehandelt werden. Im weiterbehandelnden Krankenhaus hat der Patient immer noch seine Sepsis und die zu behandelnde Komplikation. Damit ist in meinen Augen auch die Sepsis weiter als HD anzusehen. Außerdem wird ja beides behandelt und weiterbehandelt, für beide hat das weiterbehandelnde KH einen Aufwand, damit wären ja beide auch konkurrierende Hauptdiagnosen und damit ist es nach meinen Informationen erlaubt, diejenige HD mit dem höchsten Resourcenverbrauch auszuwählen.
    Aus diesen zwei genannten Gründen würde ich die am meisten resourcenverbrauchende HD, damit vielleicht auch diejenige mit der höheren Fallpauschale auswählen.
    Muß man die HD wirklich so eng stecken?
    Bin gespannt auf Eure/Ihre Antwort...:roll:

    mfG

    Gerhard Füchsl
    Assistenzarzt und 'Abteilungs-Codierer'

    mfg Gerhard Füchsl