§115b-Katalog

  • Hallo Forum,

    auf die Gefahr hin, mich als absolut Unwissenden zu outen:

    Gibt es irgendwo den aktuellen Katalog zu 115b in verwertbarer Form? Bei den im Umlauf befindlichen Tools bin ich letztlich etwas verwirrt und weiß nicht mehr so recht, welche Fassung denn nun gültig ist.

    Gruß aus DU

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Sander, Hallo Forum,

    den Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus) können Sie u.a. von den Internetseiten der KBV herunterladen:

    Hier ist der Link

    Der von Ihnen angesprochene Katalog entspricht der Anlage 1 des Vertrages.

    MfG


    M. Ziebart

  • Hallo zurück,

    herzlichen Dank für die schnelle Hilfe.
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Ziebart,

    Zitat


    Original von ziebart:
    den Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus) können Sie u.a. von den Internetseiten der KBV herunterladen:

    Gibt es auch schon eine vollständige Version mit gegenübergestelltem OPS (als Excel)? Wie ist es mit der Katarakt-Chirurgie? Die beiden GO-Schlüssel führen in den selben OPS 301-Schlüssel? Wie soll die KK da das Ambulante Operieren unterscheiden von dem anderen?

    Gruß

    Björn

  • Hallo Forum, Hallo Herr Mehlhorn !

    Zitat


    Gibt es auch schon eine vollständige Version mit gegenübergestelltem OPS (als Excel)? Wie ist es mit der Katarakt-Chirurgie? Die beiden GO-Schlüssel führen in den selben OPS 301-Schlüssel?


    Nach § 20 Abs. 2 des Vertrages soll die Zuordnung zum OPS-301 bis zum 30. Juni 2004 erfolgen. Meines Wissens ist eine solche Zuordnung bislang noch nicht veröffentlicht worden.

    Zitat


    Wie soll die KK da das Ambulante Operieren unterscheiden von dem anderen?

    Vergütet wird nach §7 des Vertrages auf der Grundlage des EBM ggf. BMÄ und der E-GO. Erhält die KK eine Rechnung gemäß dieser Grundlagen, so handelt es sich um einen ambulanten Eingriff ...

    MfG

    M. Ziebart

  • Hallo Forum, kurze Frage in die Runde:

    kann es von Nachteil sein, in der formlosen Mitteilung an die Kassen Leistungen anzugeben, die in der Vergangenheit nur selten und im nächsten Jahr ggf. gar nicht erbracht werden ?
    Und hat jemand eine Vorlage für die Mitteilung ?

    Danke schon mal, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo, Herr Leonhardt.

    Warum sollte das für Sie negative Auswirkungen haben. Sie sagen ja nur, dass Sie diese Leistungen nicht im statinären Sektor erbringen möchten.

    Die KK dürfen nichts dagegen haben, da, sofern wirklich geringe Fallzahlen davon betroffen sind, auch nur ein geringer Betrag aus dem Budget fällt.
    --
    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Hallo Herr Harmsen!

    Zitat


    Original von Harmsen:
    Sie sagen ja nur, dass Sie diese Leistungen nicht im statinären Sektor erbringen möchten.

    Das ist genau der Punkt: die Leistungen fallen ja auch stationär an (z.B. bei Patienten, die wegen anderer Probleme stationär geführt werden oder bei Komorbiditäten gemäß Anlage 2 des Vertrags).

    Ich fürchte halt, dass die Kostenträger bei allen gemeldeten Maßnahmen erst mal blocken bzw. nicht bezahlen, wenn wir sie stationär erbringen.

    Gruß, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Sehr geehrter Herr Leonhard,

    ich würde das genau anders herum sehen:

    Quote:
    <Ich fürchte halt, dass die Kostenträger bei allen gemeldeten Maßnahmen erst mal blocken bzw. nicht bezahlen, wenn wir sie stationär erbringen.>

    Mit der Meldung an die Kasse tuen Sie nur kund, diese Leistungen eventuell auch ambulant erbringen zu wollen / können.
    Die Möglichkeit einer stationären Erbringung bleibt Ihnen ja - unter Beachtung der Anlage 2 - erhalten.
    Nur....wenn Sie nicht melden, und die Kasse akzeotiert Ihre Begründung für die stationäre Aufnahme nicht, können Sie die erbrachte Leistung / OP auch nicht ambulant abrechnen......
    Und machen wir uns nichts vor: 2004 werden die Kassen flächendeckend stationäre Aufnahmen von Fällen aus dem Bereich des Vertrages nach §115b hinterfragen, sollten diese Patienten stationär behandelt werden.
    Und nicht nur die *-Diagnosen......

    Gruß aus dem kalten Südwesten

    W. Nikolai


    :bombe:

    W. Nikolai
    FA für Chirurgie,
    FA für Kinderchirurgie,
    Leiter Medizincontrolling
    Mutterhaus der Borromäerinnen Trier

  • Hallo Forum,

    gibt es hier inzwischen eine Vorabversion für die in Frage kommenden OPS-Kodes, die ambulant, bzw. in der Regel ambulant erbracht werden können ?

    Die verschiedenen Consulting-Unternehmen bieten ja entsprechende Analysen an, aber ev. geht es ja auch billiger...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,
    eine Vorab-Mappingliste kenne ich zwar nicht, aber man muss für die Auswertung auch nicht unbedingt viel Geld ausgeben. Hier in NRW bietet z.B. der Krankenhauszweckverband eine kostenlose Analyse an. Ich habe das Ergebnis allerdings noch nicht gesehen.

    Schönen Gruß, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


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