• Zitat


    Original von Leo:
    Hallo Herr Hirschberg,
    eine Vorab-Mappingliste kenne ich zwar nicht, aber man muss für die Auswertung auch nicht unbedingt viel Geld ausgeben. Hier in NRW bietet z.B. der Krankenhauszweckverband eine kostenlose Analyse an. Ich habe das Ergebnis allerdings noch nicht gesehen.

    Schönen Gruß, P. Leonhardt


    Hallo,

    haben Sie eine Anschrift des Krankenhauszweckverbandes (oder Internet-Adresse), Krankenhauszweckverbände google ich verschiedene 'raus (auch in NRW)

    Vielen Dank schon mal

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo zusammen,

    das Helferlein befindet sich im Downloadbereich 15.10.2003 als pdf und xls

    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo liebes Forum, die AKW hat in Westfalen zwar eine Auswertung gefahren zu den 115er Leistungen, man kann aber sowohl eine Auswertung nach Prozeduren als auch eine Auswertung nach DRg bezogen auf die Leistungen eines Krankenhauses kritisch sehen. Die DRG-Auswertung ist möglicherweise zu grob, bietet aber die Möglichkeit den gewichteten Budgetanteil worst-Case zu ermitteln.
    Die Prozedurenauswertung ist ebenfalls ungenau, weil bei komplexen Krankheitsbildern teilweise Prozeduren aus dem Katalog im Laufe der Behandlung anfallen ohne dass jemand daran denken kann diese Leistungen nun ambulant einzufordern (z.B. Gastroskopien, Schrittmacher etc). Wir haben eine Stichprobenerhebung auf DRG Basis in Zusammenarbeit mit unseren Ärzten in unseren Kliniken im November gemacht, um das Risiko abschätzen zu können.
    Wir sind alle der Meinung, dass die KK sehr restriktiv mit dem gesamten Katalog umgehen werden.
    Gruß aus dem kalten Ostwestfalen:boom:Boesch

  • Vorsicht Spannungsfeld!
    Haben eure Ärte/Chefärzte begrenzte KV-Zulassungen mit spezifischen Einzelleistungen für auch kleinere amb. Op`s.
    Falls Ihr als Krankenhaus nun die gleichen ambulanten Operationen anbietet, kann es in Zukunft sein, daß die jährlich neu erstellte KV
    Ziffer nicht mehr dem Arzt/Chefarzt zugebilligt wird, da ja das Krankenhaus an sich nun die gleiche Leistung beantragt hat!!
    Absprache mit den Chefätzen in diesem Fall dringend nötig, wegen Verarmung bei Verlust der KV Liquidation! (Man sieht, ich bin nur ein kleiner Stationsarzt)
    Ich glaube nicht, daß die KK es uns freistellen werden, ob wir als KV Leistung des ermächtigten Arztes oder als amb. Leistung eines Hauses abrechnen können!
    Ausser, sie haben noch zuviel Geld in irgend einem Abrechnungspool.
    :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
    Der berühmt berüchtigte Verschiebebahnhof.

  • Hallo Herr Ritter,

    bisher läuft es doch so: von der KV-Abrechnung muß der Chefarzt einen Teil an das KH abgeben. Beim neuen Amb. OP läuft es umgekehrt: das KH zahlt dem CA etwas für seine Leistung. Der Verarmung ist also vorgebeugt. Ob die Anteile fest gelegt sind oder Verhandlungssache, entzieht sich meiner Kenntnis.

    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.