Externe Qualitätssicherung bei Belegärzten

  • Hallo Froum!
    Wir haben mit einem Teil unserer Beleger (HNO) Probleme. Seit Anfang des Jahres streiten wir mit ihnen rum, wer die externe QS machen muss. Sie sind der Meinung, dass dies nicht ihr Problem sei und wollen es nur dann machen, wenn wir ihnen die Arbeit vergüten ("Sie müssen ja sonst hohe Strafen zahlen und wir möchten gerne als Vergütung einen Teil der sonst fälligen Strafzahlung haben..") Sie sind der Meinung, dass es sich nicht lohnt damit für das eine Jahr anzufangen, weil die TE und Septumdev. ja nächstes Jahr sowieso rausfallen.
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich bin der Meinung, dass nicht das Krankenhaus sondern der Leistungserbringer (in dem Fall der Beleger) für die Durchführung der ext. QS verantwortlich ist. Konkret würde das heissen, dass die Belegoprateure dann eben die Strafen zahlen müssten für die Ops, die sich nicht nach QS dokumentiert haben. Im SGB V habe ich keine konkrete Aussage dazu gefunden. Weiss jemand mehr?

    Gruß
    Eki:bounce:

  • Hallo Eki,

    "Verantwortlich für die Dokumentation ist in jedem Fall das Krankenhaus als Institution."

    Quelle: Broschüre "Externe vergleichende Qualitätssicherung nach § 137 SGB V" (von der BQS in diesen Tagen versandt). Da geht es zwar um den QS-Filter usw. und die Handhabung im nächsten Jahr, ich nehme aber an, daß die Aussage auch schon seit 1997 gilt. Damals habe ich damit angefangen und ein HNO-Belegarzt hat sich auch geweigert, der andere hat es immer gemacht. Da in Tonsillektomie nur wenige Items (Nebendiagnosen) nicht in EDV zu finden sind, habe ich diese dann selbständig vervollständigt.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.