Bei uns wurde eine Patientin eingeliefert, die in Absicht der Selbsttöung auf den Bahngleisen gefunden wurde und eingeliefert wurde. Von hier aus erfolgte die Verlegung in eine Psychiatrie.
Wie kann ich das verschlüsseln. Die Absicht zur Selbstötung darf nicht verschlüsselt werden.
Kommt statt dessen die Verschlüsselung einer psychiatrischen Diagnose als Verdachtsdiganose in Frage?
Wer kann mir hier helfen.