Sturz im Krankenhaus: 2 Fälle

  • Guten Tag,
    bei uns kommt gerade die Frage auf, ob für einen stationären Patienten, der im Rahmen seines Aufenthaltes stürzt und ein BG-Fall wird, eine neue Aufnahme (= 2 DRGs) vorzunehmen ist oder der Sturz die Fallschwere der 1. Falles beeinflusst.

    Besten Dank schon Mal.
    Wagner

  • Hallo Herr/Frau Wagner,
    der Sturz im Krankenhaus ist nur als Nebendiagnose zu kodieren, Hauptdiagnose ist und bleibt, was den Krankenhausaufenthalt herbeigeführt hat. Und dieses ist nicht der Sturz gewesen. Er fließt aber mit seinen evtl. erforderlichen Prozeduren mit in die Bewertung mit ein.
    Gruß aus dem Nord-Westen
    Heike

  • Guten Morgen zusammen,
    ich denke, die Antwort von Heike ist richtig und möchte nur noch zu bedenken geben, dass es kein so genannter "BG-Fall" mehr wird, also keine Kostenträgerwechsel innerhalb der DRG vorgenommen wird. Die Kasse hat zunächst den vollen Fall zu bezahlen und muss sich dann von der BG die anteiligen Kosten einfordern.
    Hartmut