Frage zu Änderungen ab 2004

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    Liebes Forum,

    ich habe einige Fragen zu Änderungen in der Rechnungsstellung ab 2004, wobei Sie mir evtl. helfen können:
    Sind Ihres Erachtens die folgenden Aussagen zutreffend ?

    1. DRG-Systemzuschlag liegt auch in 2004 bei 0,30 EUR und wird bei Abrechnung einer DRG jeweils einmal ausgewiesen.
    2. Spät-Optionshäuser aus 2003 rechnen in 2003 mit dem Zahlbasisfallwert (individ. Baserate bereinigt um Ausgleiche 2003) und ab 2004 mit der nicht bereinigten individuellen Baserate ab.
    3. Die vor- und nachstationären Pauschalen bleiben in 2004 (vorerst) unverändert.
    4. Die Zuzahlung für stationäre Patienten erhöht sich von 9 auf 10 EUR und ist i.G. zu 2003 längstens für 28 Tage (in 2003 14 Tage) zu entrichten.
    5. Es gibt in 2004 einen QS-Zuschlag in Höhe von 1,22 EUR auf jede DRG (zumindest in NRW, bestehend aus 0,58 EUR für das KH, 0,38 EUR für das Land und 0,26 EUR für den Bund). Zusatz: M. E. müsste dann der QS-Zuschlag in Höhe von 6,75 EUR für die entsprechenden QS-Module wegfallen ??!

    Habe ich das Ihrer Ansicht nach richtig verstanden ?
    Für Anmerkungen / Richtigstellungen / Ergänzungen danke ich schon einmal im Vorfeld.

    Herzliche Grüße
    B. Sommerhäuser

    • Offizieller Beitrag


    Hallo Burkhard,
    hallo Forum

    Antwort in Kurzform:

    1. Andere Informationen sind auf http://www.g-drg.de zum Thema: Systemgrundlagen Systemzuschlag nicht zu finden

    2. So habe ich es auch verstanden!

    3. Keine Informationen hierzu.

    4. Richtig

    http://www.die-gesundheitsreform.de/hintergruende/…s/leporello.pdf

    Seite2 letzte Zeile


    5. Stimmt: 6,75 € fallen weg


    http://www.dkgev.de/1_org/RS290-03…erung_ArbZG.htm

    4. Absatz ff


    http://www.gqhnet.de/files/veransta…-filter_neu.pdf

    siehe Folie 37-42


    http://www.dkgev.de/pub/newpdf/pdf…tssicherung.pdf

    siehe § 16


    Gruß
    E Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Eberhard,

    Vielen Dank für deine Re-Vision. Beachte aber bitte auch den ultimativen myDRG-Web-Tipp: "Geiz ist geil". Daher danke ich besonders für die wirklich sehr hilfreiche Mail-Zuschrift von G.G. Andersen. Auch das InEK senkt vor Weihnachten nämlich die Preise. Ab 2004 nur noch 0,27 EUR DRG-Systemzuschlag. Das macht einen deutlichen Nachlass auf alle Artikel von 10 % !! Ich wusste dies bis dato nicht. Hand auf's Herz: Hätten Sie's gewußt ? Haben Sie schon Ihre KIS-Einstellungen angepasst ? In jedem Falle geht hiermit der vorweihnachtliche Web-Tipp der Woche in Form von drei Kaltgetränken an G.G. Andersen, einzunehmen an einem Weihnachtsmarkt der eigenen Wahl ;) Nochmals vielen Dank. Quelle: http://www.dkgev.de/1_fin/fin-2003…temzuschlag.htm § 5. Sehr schön, hätte ich fast verpennt.

    Es grüßt herzlich
    B. Sommerhäuser

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    „Auch das InEK senkt vor Weihnachten nämlich die Preise. Ab 2004 nur noch 0,27 EUR DRG-Systemzuschlag. „
    B. Sommerhäuser

    guten Abend,
    Super! Danke für den Hinweis.
    http://www.dkgev.de/1_fin/fin-2003…temzuschlag.htm § 5.
    „Die Vereinbarung und die Hinweise werden auch auf der gemeinsamen Homepage der Selbstverwaltungspartner unter http://www.g-drg.de bereitgestellt.“
    Aber:
    Auf der besagten homepage habe ich bisher nichts dazu gefunden.
    Somit wieder ein Beispiel für „time-based competition“ für „my-DRG“.

    Gruß
    E Rembs

  • Hallo Herr Sommerhäuser und alle Kollegen,

    die Zuschläge für QS sind nach Information der Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus (GeQiK bei der BWKG) Baden-Württemberg bei jeder DRG 0,58 € für das KH, 0,28 € für den Bund. In BW beträgt der Zuschlagsanteil Land 0,46 €. Summa summarum in BW 1,32 €. Die (bei uns) 6,56 € auf die erbrachte Leistung sind damit passé. Zu beachten ist auch die Abgrenzung der Fälle nach Verfahrensjahr und vieles weiteres, das in der von der BQS verteilten Broschüre "Externe vergleichende Qualitätssicherung nach § 137 SGB V" erklärt wird.

    Die Änderung der Höhe des DRG-Systemzuschlags war uns ebenfalls schon bekannt. Warum das in anderen Bundesländern nicht so gut klappt, ist mir schleierhaft.


    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Konzelmann,

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    ...
    die Zuschläge für QS sind nach Information der Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus (GeQiK bei der BWKG) Baden-Württemberg bei jeder DRG 0,58 € für das KH, 0,28 € für den Bund. In BW beträgt der Zuschlagsanteil Land 0,46 €. Summa summarum in BW 1,32 €. Die (bei uns) 6,56 € auf die erbrachte Leistung sind damit passé.


    Gut, dass ich daran dachte, dass das evtl. bundeslandabhängig ist... (Macht ja auch viel mehr Spaß, als wenn alle das gleiche umsetzen sollten). X(

    Zitat


    Zu beachten ist auch die Abgrenzung der Fälle nach Verfahrensjahr und vieles weiteres, das in der von der BQS verteilten Broschüre "Externe vergleichende Qualitätssicherung nach § 137 SGB V" erklärt wird.


    Ich bin leider noch nicht dazu gekommen, alle wer weiss wo getätigten Veröffentlichungen und Rundschreiben spitz auf Knopf durchzulesen, man sehe mir dies bitte nach. Das ist jetzt mein "Aufhänger" für den nächsten Abschnitt.

    Zitat


    Die Änderung der Höhe des DRG-Systemzuschlags war uns ebenfalls schon bekannt. Warum das in anderen Bundesländern nicht so gut klappt, ist mir schleierhaft.


    Also: Entweder ihr "BaWüs" werdet besser informiert, wobei "besser" auch qualitativ zu sehen sein könnte oder ihr seid aufnahmefähiger als die NRW'ler oder aber wir NRW'ler sind ein "faules Pack", das sich erst informiert, wenn es schon zu spät ist. Punkt 2 und 3 möchte ich gern als abwegig bescheiden, da ich nicht von mir auf andere schließen sollte. Bleibt 1. Ich persönlich finde es für mich sehr bedenklich, dass ich erst per Zufall auf den geänderten DRG-Systemzuschlag aufmerksam gemacht wurde. Möglicherweise oder wahrscheinlich liegt das daran, dass ich mir nicht jedes Rundschreiben der Krankenhausgesellschaft durchgelesen habe. Hätte ich dies getan, wäre ich womöglich nicht in die Situation gekommen, entscheidende Neuerungen zu verpassen (alle anderen hatten die Information ja dem Anschein nach). Ergo eigenes Versagen, da es sicher irgendein Rundschreiben unserer KG - womöglich aus dem Februar 2003 gibt :) - das explizit darauf hinweist, was zum Januar 2004 Gültigkeit erlangen werde. Ich finde das suboptimal. Bei ausgeschlafenen Kerlchen in den Krankenhäusern geht das sicher, aber Tränensäcke wie ich wünschen sich - als Kunde einer KG (sind wir das überhaupt ?) - am Ende eines bewegten Reformjahres eine kleine Zuschrift, möglichst schon im November, der zuständigen KG auf einem DINA4-Blatt folgenden Inhaltes:
    "Hallo Herr S'häuser, wachen Sie kurz auf.
    Zum 01.01. ändern sich folgende Dinge:
    1. QS-Zuschlag
    2. DRG-Systemzuschlag
    3. Zuzahlung
    4. Praxisgebühr
    5. § 301
    6. ambulantes Potential
    7. integrierte Versorgung
    8. Ulla Schmidt wird abgewählt
    9. EuGH-Urteilsumsetzung wird verschoben
    10. lassen Sie sich etwas einfallen
    11. Sie brauchen keine KG
    12. ...
    Und jetzt legen Sie sich wieder hin. Ihre KG"
    So was wäre Kundenorientierung. Ich finde, das könnten die besser machen. Aber in BaWü ist man offensichtlich schon weiter.
    In diesem Sinne
    grüßt
    B. Sommerhäuser

  • Zitat


    Original von Admin:
    ...oder aber wir NRW'ler sind ein "faules Pack", das sich erst informiert, wenn es schon zu spät ist. ... Möglicherweise oder wahrscheinlich liegt das daran, dass ich mir nicht jedes Rundschreiben der Krankenhausgesellschaft durchgelesen habe.... Ich finde das suboptimal. .....
    "Und jetzt legen Sie sich wieder hin. Ihre KG"

    Lieber NRW Mitstreiter, lieber Admin:
    Habe eben mal das gesammelte KGN? Rundschreibenwerk des aktuellen Jahres per Volltextsuche nach den betreffenden Passagen durchsucht und kann nur bestätigen:

    IN NRW gibt es keine redaktionelle Aufarbeitung der Rundschreiben durch die KG. Die Infos sind alle da! Jedoch über mindestens x hoch 3 Anlagen und Querverweise verteilt.

    Aber auch andere Kreise, die der primären Unterstützung des einzelnen Krankenhauses im lokalen Kontext dienen, helfen mit entsprechender Informationsbündelung nicht weiter. ;)

    Folglich lieber ADMIN:
    "Nicht hinlegen! Brief an die KG! Ich unterschreibe gerne mit!"
    Die haben doch jetzt auch Internet und so. Da gibt es sogar einen nur knapp dem SPAM Filter entgehenden wöchentlichen Newsletter. ;)

    Ansonsten empfiehlt die Oma aller geizigen Serverbetreiber zumindest den Volltextindex auf PDF-Dokumente des Intranet (inkl. KGN?-Ordner) zu erweitern. --- Das rechnet sich.

    ---- PS: Hat eigendlich Charles Dickens das Copyright auf das Thema "Geiz ist geil"? ----

    Gelsenkirchen, trocken knapp frostig


    --
    Michael Kilian

    Michael Kilian

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Zitat


    Original von Admin:
    Ich persönlich finde es für mich sehr bedenklich, dass ich erst per Zufall auf den geänderten DRG-Systemzuschlag aufmerksam gemacht wurde.


    Das ist auch vielen anderen so ergangen!


    Zitat


    Original von Admin:
    … So was wäre Kundenorientierung. Ich finde, das könnten die besser machen. Aber in BaWü ist man offensichtlich schon weiter.

    Der Wunsch: „das Bild des Ganzen“…

    Für mich (!!) auch ein Hinweis, daß die klassischen Kommunikationsinstrumente (Rundschreiben) zunehmend ineffizient werden, weil sie möglicherweise die veränderten komplexen Rahmenbedingungen nicht ausreichend berücksichtigen und lediglich zur Informationsüberflutung führen.

    Die menschliche Fähigkeit, die Vielzahl der Informationen bei zunehmender Komplexität aufzunehmen, braucht möglicherweise eine andere Darstellung und Übermittlung.


    “We are drowning in information, but starving for knowledge “- John Naisbett


    Herzliche Grüße

    Eberhard Rembs
    Bochum

  • Hallo,

    ein gutes Neues!
    Interessante Informationen!

    Zurück zur ursprünglichen Frage von Herrn Sommerhäuser:

    "2. Spät-Optionshäuser aus 2003 rechnen in 2003 mit dem Zahlbasisfallwert (individ. Baserate bereinigt um Ausgleiche 2003) und ab 2004 mit der nicht bereinigten individuellen Baserate ab."

    Auch interessant. Hat jemand eine offizielle zitierbare Quelle hierfür?

    KFPV §9 ist im Wortlaut etwas anders (sinngemäß gleich?): Problem mit oder ohne Ausgleiche!?

    Auch die Begründung bietet keinen Aufschluß.

    Aber das Forum!

    :bounce:


    --
    Viele Grüße von

    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Mautner:
    Auch interessant. Hat jemand eine offizielle zitierbare Quelle hierfür?

    KFPV §9 ist im Wortlaut etwas anders (sinngemäß gleich?): Problem mit oder ohne Ausgleiche!?


    Wesentlich ist hier § 15 KHEntgG:

    Zitat


    § 15 Abs. 1 KHEntgG
    Die für das Kalenderjahr vereinbarte krankenhausindividuelle Höhe der Fallpauschalen und sonstiger Entgelte sowie erstmals vereinbarte Entgelte nach § 6 werden vom Beginn des neuen Vereinbarungszeitraums an erhoben. Wird die Vereinbarung erst nach diesem Zeitpunkt genehmigt, sind die Entgelte ab dem ersten Tag des Monats zu erheben, der auf die Genehmigung folgt, soweit in der Vereinbarung oder Schiedsstellenentscheidung kein anderer zukünftiger Zeitpunkt bestimmt ist. Bis dahin sind die bisher geltenden Entgelte weiter zu erheben ; dies gilt auch für die Einführung des DRG-Vergütungssystems im Jahr 2003 oder 2004. Sie sind jedoch um die darin enthaltenen Ausgleichsbeträge zu bereinigen, wenn und soweit dies in der bisherigen Vereinbarung oder Festsetzung so bestimmt worden ist.


    Zum letzten Halbsatz: es gibt Fälle, wo mit den Kostenträgern Ausgleiche über den Pflegesatzzeitraum hinaus vereinbart werden. In der Regel werden aber die Ausgeleiche auf den Pflegesatzzeitraum beschränkt.

    Schönen Tag noch,

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises