Leistungserfassung OPS/EBM

  • Hallo DRGler, In vielen Krankenhäusern erfolgt die Leistungserfassung nach Gebührenordnungsziffern (GOÄ, EBM oder DKG-NT). Diese können dann in Gruppen den Kostenstellen zugeordnet werden und mussten vor der Einführung der FP/SE auch nach KLN in der damaligen sog. L2-Statistik (die jetzt unter den Vorschriften des LKA einen anderen Inhalt hat) zusammengefaßt werden. Gibt es jemanden, der eine Zuordnung der Gebührenordnungen zum OPS erstellt hat bzw. wieweit besteht ein Interesse der Selbstverwaltungen, die Leistungen einheitlich zu erfassen? Zur Zeit muss offenbar jedes Krankenhaus seinen eigenen Leistungskatalog erstellen und pflegen. Bei dem Aufwand, der zur Zeit mit der DRG-Einführung getrieben wird, sollte es doch möglich sein, hier z. B. durch einen einheitlichen, mit Punkten bewerteten OPS diese Doppelerfassung in den Griff zu bekommen. Oder man einigt sich auf die Gesamtmenge aller in den Gebührenordnungen und den möglichen Prozedurenschlüsseln vorkommenden Leistungen und bildet einen dann auch im ambulanten Sektor anwendbaren "Super-EBM", der auch für die DRG-Gruppierung taugt. MfG Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]