Abschläge bei Verlegung für aufnehmendes Krankenhaus???

  • Hallo allerseits,

    ich stehe im Moment auf dem Kriegsfuss mit der KFPV 2004 im Bezug auf Verlegungen: Klar ist: verlegt ein Krankenhaus einen Patient unterhalb der mittleren VWD, gibt es pro Tag einen Abzug.
    Aber das soll auch für das aufnehmende Krankenhaus zählen, aber wie rechne ich das?

    Bsp: F10Z, MVWD 9 Tage

    Krankenhaus A verlegt Pat am 6. Tag, als viermal den Abschlag auf die 5.101 €. - 4x 351 € (viermal Abzug, da Verlegungstag ja nicht als Belegtag zählt).
    Aber was macht nun Krankenhaus B? Was muss es von was abziehen, um den KFPV zu erfüllen?

    *fragt sich*

    Jannis

  • Hallo Jannis,

    Krankenhaus B nimmt den verlegten Patienten auf, Aufnahmegrund ist die Verlegung aus anderem Krankenhaus und sollte auch so ins KIS übernommen werden. Damit nimmt das KIS in der Regel für Krankenhaus B die mittlere Verweildauer als untere Grenze für den Fall an. Bei unterschreiten dieser Verweildauer gibt es einen Abschlag für Krankenhaus B.
    Beide Krankenhäuser kodieren Ihre Fälle gemäß DKR und rechnen diese mit den Krankenkassen seperat ab.

    Gruß aus Dessau
    --
    Stephan Huth
    Städtisches Klinikum Dessau
    Abteilung Medizin-Controlling

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Guten Abend, Jannis,


    Beide Krankenhäuser rechnen als Verlegungsfall ab:

    Krankenhaus A Verweildauer 6 Tage, somit 4mal Abschlag.
    Krankenhaus B Verweildauer 8 Tage, also 2 Tage unter mVWD, somit 2 mal Abschlag.

    mfg
    Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Danke für die prompten Antworten, aber ich verstehe immer noch die Situation von Krankenhaus B: Wie kommen Sie auf die VWD von 8 Tagen?

    Mein Problem ist: einerseit heisst es, dass die Verleger-Regel auch auf das aufnehmende Krankenhaus anzuwenden ist, was ich so erkläre, dass es Abzüge gibt für jeden Tag vor Entlassung/Verlegung aus Krankenhaus B vor der mittleren VWD. Wieso das aber nicht gilt, wenn Krankenhaus A den Patienten weniger als 24h behandelt hatte, wird mir nicht klar. Wenn Krankenhaus B so einen Patienten übernimmt und trotzdem vor der MVWD entlässt/verlegt (??), bekommen sie keinen Abzug, haben aber trotzdem nicht die berechneten Leistungen der DRG erfüllt, was ja gerade durch die Verleger-Regel bestraft werden sollte.

    *wie der Ochs vor'm Berg-fühlend* :)

    Jannis