Rückübernahme nach Herzchirurgischer Operation

  • Hallo Forumsbesucher,

    wir sind ein internistisches Haus und verrlegen häufig in die Herzchirurgie, übernehmen dann die Patienten am 2. postoperativen Tag zurück.

    Wenn dies als Verlegungskette ausgedrückt wird, ergibt sich keine sinnvolle DRG

    prä- und postoperativer Aufenthalt z.B. in einer F66 zusammengefasst. Die Operative DRG im anderen Haus wird mit erheblichem Abschlag versehen.

    Unter dieser Konstellation blieben für die Summe der 2 DRGs ca. 40% weniger als für die Berechnung der herzchirurgischen DRG in einem Haus.

    Wie lösen das andere?
    Kodiere ich mich in eine 2. DRG Z63Z bei Hauptdiagnosenwahl Z48.8 ?
    Oder muss ich die chirurgische DRG mit allen komplizierten Konsequenzen zwischen den Häusern aufteilen?

    Dankbar für jede Anregung.

    Gruss

    Michael Stückl
    Leiter Medizincontrolling
    Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau

  • Hallo Frau stueckl,

    meiner Meinung handelt es sich um eine Rückverlegung. D.h.
    beide Aufenthalte Ihres Hauses werden zusammengelegt.
    Daher sollte sich ihr Haus - unabhängig der Diagnosenwahl - überlegen, ob es überhaupt sinnvoll ist den Patienten zurückzunehmen.

    MfG
    --
    MfG

    Thomas Schroeder

    MfG

    Thomas Schroeder

  • Hallo Herr Schroeder,

    wie gesagt, als Rückverlegung würde ich das zunächst auch verstehen.
    Aber dabei verliert die Chirurgie im Schnitt ein RG von 2,5 pro Fall und wir füllen die kosnervative KHK DRG von den Verweildauertagen auf. bekommen also vielleicht 0,3 von den 2,5 zurück.

    Bisher hatten wir mit der Chirurgie eine Teilung der A-Pauschale und die Berechnung der B-Pauschale. Der präoperative Fall war ein Fall unseres Hauses.

    AUs dem ganzen eine Fallpauschale zu machen, verbietet sich, da dann unsere präoperativen Leistungen (Herzkatheter etc. ) in ein fremdes Budget eingehen würden. Es muss also eine Verlegung stattfinden.

    Gibt es irgendjemanden im Forum hier, der bereits nach DRGs abrechnet und Rückverlegungen aus der Herzchirurgie praktiziert?

    Gruss
    Michael Stückl (und deshalb nicht Frau Stückl)

    Michael Stückl
    Leiter Medizincontrolling
    Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau

  • Hallo Herr Stückl

    ich verstehe Sie ehrlich gesagt nicht ganz.

    Bei uns läuft das folgendermassen ab:

    1. Aufenthalt bei uns:
    Alle Voruntersuchungen (z.B. Koro usw.)
    2. Aufenthalt in der Herzchirurgie in einem anderen Krankenhaus
    Dieses Krankenhaus rechnet eine Herzop-DRG ab
    3. Aufenthalt wieder bei uns:
    operative Nachsorge usw.

    Der Aufenthalt 1 und 3 werden zusammengelegt und es wird z.B. eine Koro-DRG (z.B. F42A) dabei herauskommen.
    Unser Bestreben wird es sein kurzfristig eine Rückverlegung zu vermeiden, da wir in aller Regel für den letzten Aufenthalt keine zusätzlichen Erlöse erhalten.


    --
    MfG

    Thomas Schroeder

    MfG

    Thomas Schroeder

  • Hallo Herr Schröder,

    Ich sehe das letztlich wie Sie. Unter dieser Konstellation kann man den Patienten eigentlich gar nicht mehr zurückübernehmen, da für den 2. Aufenthalt kein nennenswerter zusätzlicher Erlös möglich ist.

    Wie gesagt, bisher haben wir die A-Fallpauschale geteilt, die B-Pauschale selbst abgerechnet und den präoperativen Fall über Pflegetage ggf. mit Sonderentgelten abgerechnet.

    Die Rückverlegung am 1. oder 2. Tag auf die Normalstation unseres Hauses war dabei Standard, da die Herzchirurgie nur eine räumlich angebundene Intensivstation, aber keine Normalstation besitzt.

    Tja, es wird wohl darauf hinauslaufen, dass wir uns um die Aufteilung der herzchirurgischen DRG bemühen müssen und keine klare Trennung der Fälle durch Verelgungen hinbekommen.

    Gruss
    M. Stückl

    Michael Stückl
    Leiter Medizincontrolling
    Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau