Verschlüsselung der fünften Stelle im Kap- XIII

  • Hallo miteinander,

    ich habe eine Frage an die Verschlüsselungs - Experten unter uns:

    Muss man im Kap. XIII (Krankheiten Muskel-Skelett-System und Bindegewebe) des ICD 10 - Kataloges die fünften Stellen zwingend verschlüsseln???
    Es handelt sich dabei um die Lokalisationsangabe. M.E. ist die Erläuterung dazu im ICD-Katalog selbst eine "Kann" - Aussage.

    Danke!
    MfG Simone

    ?(

  • Guten Morgen,

    <simone>
    Muss man im Kap. XIII (Krankheiten Muskel-Skelett-System und Bindegewebe) des ICD 10 - Kataloges die fünften Stellen zwingend verschlüsseln???
    </simone>

    Die Kodierrichtlinien zumindest versuchen es.
    Siehe KR 401a, hier ist unter Diabet.Fuß/4.Deformitäten angegeben:
    [...]
    M21.67 &quot;sonstige erworbene Deformitäten des Knöchels und des Fußes&quot;
    in ICD 10 V 1.3 hieß der Viersteller M21.6 bereits genau das, die Angabe der 5.Stelle xx.x7 &quot;Knöchel und Fuß&quot; konnte man sich also sparen.
    In ICD 10 V 2.0 heißt der Code jetzt M.21.60 &quot;Erworbene Deformitäten des Knöchels und des Fußes: Mehrere Lokalisationen&quot;, M21.67 gibt also strenggenommen jetzt an, dass es sich bloß um 1 Lokalisation handelt.
    Bei vielen anderen M-Codes heißt der Viersteller jetzt ebenfalls &quot;mehrere Lokalisationen&quot;, wenn`s nur eine gibt, müsste man mit der 5.Stelle bei diesen Codes sagen, wo. Zum Teil wird`s hier drollig:
    M21.7 &quot;unterschiedliche Extremitätenlänge&quot; heißt jetzt M21.70 &quot;unterschiedliche Extremitätenlänge mehrere Lokalisationen&quot; aber auch &quot;Beinlängendifferenz&quot; - ist das eine Bein kürzer als das andere, liegt sicher an 2 Lokalisationen eine unterschiedliche Extremitätenlänge vor, am rechten und am linken Bein. Die fünfte Stelle &quot;Bein&quot; gibts nicht, nur &quot;Unterschenkel .x6&quot; und &quot;Fuß .x7&quot;.
    Ich würde weiterhin die ICD &quot;Kann&quot;-Aussage als solche betrachten und mit Verstand so präzise wie möglich und sinnvoll verschlüsseln. Dabei kommen m.E. auch Viersteller raus (sofern vom KIS noch akzeptiert! Wenn hier automatisch .x0 produziert wird (Diacos zB) muss man ggf spezifizieren, dass es sich nicht um mehrere Lokalisationen handelt).

    Auch nicht weiterhelfen kann Ihnen

    mit freundlichem Gruß
    Christian Jacobs


    [ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 05.12.2001 editiert. ]

  • Optionale 5-Steller gibt es mit der ICD-10 SGB V Version 2.0 nicht mehr! In den sogenannten Metadateien des DIMDI sind die zulässigen &quot;terminalen&quot; Kodes gekennzeichnet. Diese Tabellen werden von den gängigen KIS-Systemen als Referenztabellen benutzt, andere Kodes werden abgewiesen. Wenn es einen 5-Steller gibt, ist dieser auch zu benutzen, nichtterminale Viersteller sind keine zulässigen Kodes für die Verschlüsselung gemäß §301 SGB V. Auch kann die übliche Grouper-Software diese Kodes nicht verarbeiten und wird diese bestenfalls ignorieren, wenn es nicht zu einem &quot;fatal error&quot; kommt.
    MfG
    Dr. Rolf Bartkowski
    ID GmbH Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Simone,

    Weiterer Grund für den Zwang zur 5-Steller-Kodierung:
    Fallpauschalen- und Sonderentgeltkataloge (einige Entgelte werden nur mit dem 5-Steller angesprochen, zB. FP 17.061).

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Simone,

    ja muss verschlüsselt werden. Grund: Die DKR setzen bei unterschiedliche Auslegung die Kodierregeln aus dem Katalog ausser Kraft. Wenn dann in den DKR eine Meldung erscheint, in dem die [] zu sehen sind sind, heisst das, dass hier nicht mehr optional sondern zwingend vorgeschrieben wird.

    Gruss Kuypers

    Kuypers Hügo, MeDoKu, Waiblingen

  • Hallo Miteinander

    Ich würde wenn möglich auf jedenfall verschlüsseln. Beispiel M06.0 ist ohne Verschlüsselung der 5. Stelle bei mir als Minimalstandard angegeben und deswegen für die Kodierung im Krankenhaus nicht zugelassen. Allerdings ist die M06.1 bis M06.9 nur mit 4. Stellen möglich. Grundsätzlich aber so detailiert wie möglich verschlüsseln.

    Tschüß Oliver v.H.

  • I) I) I)Unser EDV-System nimmt die &quot;nicht-Endsteller&quot; gar nicht mehr an. Damit hat es sich dann...
    Gruss
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein


  • Unsere Ärzte arbeiten mit Diacos, der in unser EDV-System eingebunden ist. Anscheinend besteht da das Problem, dass man beim Verschlüsseln sehr wohl Drei- statt Viersteller (mein Lieblingsbeispiel: I11, ist dreistellig verschlüsselt einfach Müll, vierstellig CCL-relevant) usw. eingeben kann, ohne von Diacos auf den Fehler aufmerksam gemacht zu werden. Ist das ein Anwendungsfehler unsererseits oder ein Fehler im Programm von Diacos?? :rolleyes:

    Simone

  • Simone:

    Unsere Ärzte arbeiten mit Diacos, der in unser EDV-System eingebunden ist. Anscheinend besteht da das Problem, dass man beim Verschlüsseln sehr wohl Drei- statt Viersteller (mein Lieblingsbeispiel: I11, ist dreistellig verschlüsselt einfach Müll, vierstellig CCL-relevant) usw. eingeben kann, ohne von Diacos auf den Fehler aufmerksam gemacht zu werden. Ist das ein Anwendungsfehler unsererseits oder ein Fehler im Programm von Diacos?? :rolleyes:

    Simone
    [/quote]
    Guten Morgen,
    das gleiche Problem hatten wir auch, unsere Infarkte wurden oft mangelhaft codiert.In unserem KIS hier &quot;BOSS&quot; gibt es eine Einstellung die, die vollständige ICD Codierung zwingend verlangt. Mankann sogar einzelne unspezifische 9 er eliminieren. Wir haben BOSS als KIS und Diacos-Thesaurus in einer direkten Verknüpfung und Übernahme.
    Für das breite Einsetzen von Diacos samt Grouper prüfen wir erst noch, ob die Übernahmezeiten akzeptabel sind.

    Sonnig,fostige Grüße
    aus dem Westerwald

    Kurt Mies


    :dance1:

    Kurt Mies

  • Bei Minus Grad einen wunderschönen guten Morgen,

    zu dem Kodieren mit Diacos und Kodip muss einfach mal folgendes gesagt werden: Beide Produkte -so gut sie auch sind (und das meine ich ernst)- es sind dennoch &quot;nur&quot; Kodierhilfen. Das bedeutet, Sie können und dürfen sich beim Kodieren nicht gänzlich auf diese Software verlassen. Benutzten Sie DIA-DIP als schnelles, komfortables Suchinstrument. Wenn Sei dann eine Diagnose/OPS gefunden haben, dann sollten/müssen nochmals in der Systematik schauen ob den das Gefundene auch so richtig ist. Nur so ist klar gestellt, dass auch alle Inklusiva/Exklusiva und den Hinweisen einbezogen werrden. Da nutzt auch kein Einstellen von irgendwelchen Parametern, die dann bestimmte Ergebnisse unterdrücken. Der Kodierer ist verantwortlich für das Ergebnis nicht die EDV.

    Kuypers:kong:
    --
    Kuypers Hügo, Medizin Controller Städtischen Klinikum Pforzheim 07231/969230

  • Liebe NG, Simone, Hr. Mies,
    als Produktverantwortlicher für ID DIACOS erlaube ich mir, hier mal direkt zu antworten, da ja das Produkt explizit angesprochen ist.
    Die jeweils gültige Version von ID DIACOS liefert über die Standard-Schnittstelle ausschließlich die gültigen terminalen Kodes des OPS-301 bzw. ICD-10 SGB V. Die für 2001 aktuelle Version ID DIACOS 5.2 liefert also ICD-10 SGB V Vers. 2.0 sowie OPS-301 Vers. 2.0.
    Die Version ID DIACOS 5.3 ist ab 1.1.2002 gültig und liefert automatisch (ohne Neuprogrammierung der Schnittstelle)weiterhin ICD-10 SGB V Vers. 2.0 sowie OPS-301 Vers. 2.1.
    Falls Sie nichtterminale Kodes wie z.B. I11 in Ihrem KIS erzeugen können, so kommen diese keinesfalls von der entsprechenden ID DIACOS-Schnittstelle !
    Bitte prüfen Sie zunächst, mit welcher ID DIACOS-Version Sie arbeiten.
    Falls es sich um ein Schnittstellenproblem handeln sollte, ist unser technischer Support 030-24626-0 gern bereit, mit Ihrem KIS-Hersteller Kontakt aufzunehmen, um das Problem zu analysieren und zu lösen.
    MfG
    Dr.med. Rolf Bartkowski
    Leiter Geschäftsbereich Medizin
    ID GmbH

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin