Liebe Kollegen,
seit zwei Wochen steht die Vereinbarung der Selbstverwaltung zu den Mindestmengen, der von mir erwartete empörte Aufschrei hat bisher nicht stattgefunden. Warum?
1. Es hat keiner mitbekommen
2. Alle finden die Vereinbarung gut
3. "Wir transplantieren eh keine Lebern..."
1 und 2 kann ich mir einfach nicht vorstellen, und wer die dritte Meinung vertritt, verkennt, daß zukünftig auch Leistungen der Grund- und Regelversorgung betroffen sein werden.
In der Vereinbarung nach § 137 heißt es u. a.: "...Katalog planbarer Leistungen, bei denen die Qualität ... in besonderem Maße von der Menge ... abhängig ist."
außerdem:
"Für die Festlegung sind folgende Informationen zu Grunde zu legen und allen Vertragspartnern und -beteiligten zugänglich zu machen (evidenzbasiertes Verfahren):
1. Zusammenfassungen des aktuellen Wissensstandes und empirischer Ergebnisse zu nachgewiesenen kausalen Zusammenhängen in besonderem Maße zwischen der Menge der erbrachten Leistung und der Qualität des Behandlungsergebnisses."
In der Anlage 1 werden nun die Leistungen und Mindestmengen spezifiziert. Ich habe mich an Herrn Walger als Vertreter der DKG gewendet und um die entsprechenden Unterlagen gebeten, aus denen einwandfrei hervorgeht, daß die Qualitätsgrenze bei 10 Lebertransplantationen bzw. Ersatzeingriffen liegt. Der DKG müssen diese Unterlagen ja vorliegen (s. o.), leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
Vielleicht kenne ich ja auch die einschlägige Literatur und die sicherlich zahlreichen Studien nicht, die diese Zahlen einwandfrei belegen und untermauern.
Kann mir jemand mit der Literatur bitte aushelfen oder mir erklären, warum die in der Anlage genannten Zahlen so hieb- und stichfest sind, daß keiner die in Frage stellt?
Viele Grüße,
V. Blaschke