• Schönen Tag allerseits!

    Ich habe da eine Frage an andere Betroffene:

    Nicht nur unter DRG-Gesichtspunkten bereitet mir unsere seit kurzem neu eröffnete Geriatrie insbesondere bei internen Verlegungen einige Kopfschmerzen.

    • Schon jetzt führt die geriatrische Weiterbehandlung der bei uns primär akut internistisch oder chirurgisch behandelten Patienten zu furchterregenden Aufenthaltsdauern :shock2:. In aller Regel bleibt die Diagnose der Akutbehandlung bestehen, erst recht nach den Kodierrichtlinien, da ja keine neue Aufnahme stattfand. Der geriatrische Aspekt kommt allenfalls in den Nebendiagnosen zum Tragen, dort allerdings auch nicht sehr spezifisch, oder?
    • Im DRG-Zeitalter bedeutet das dann, dass ein multimorbider Patient, der nach SHF und TEP-Implantation ins Pflegeheim geht genau so viel einbringt, wie der gleiche Patient, der noch 2 Wochen geriatrisch nachbehandelt wird, weil er noch zu Hause lebt. Ist das so? :shock1:
    • Wie ist das heute bei Fallpauschalen, die nicht gesplittet sind (z.B. Osteosynthese einer pertrochanteren Fraktur)? Läuft die FP in der Geriatrie weiter bis zur GVD? :nuke:


    Wie handhabt Ihr diese Probleme? Wer hat gute Ratschläge?

    Trotzdem noch einen schönen Tag :dance1:
    wünscht

    Reinhard Schaffert

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 05.12.2001 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 05.12.2001 editiert. ]

  • Hallo Herr Schaffert,
    da brauchen wir gar nicht bis ins DRG Zeitalter zu warten. Eine Kasse verlangt schon heute von uns für jede B-Pauschale eine Begründung, warum der Patient nicht schon gleich "rehafähig" ist.(Cave keine Begründung mit Wundheilungsstörung) Ein Patient aus dem Altenheim nach Totalendoprothese kann nach der "Wundheilung" auch gleich ins Altenheim,dort ist KG usw. genauso möglich, sagt die Kasse.
    Insgesamt sieht der Trend hier nicht gut aus.
    (siehe auch mein Beitrag im AEP-Forum)

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    Alllen einen schönen Sonntag
    wünscht
    Kurt Mies

    Kurt Mies