Pauschale Rechnungskürzung

  • Hallo Forum,

    wir rechnen seit dem 01.12 nach DRG ab. Gestern kamen die ersten Rechnungen gekürzt zurück.

    So wurde z.B. die E65A auf E65B gekürzt. Bei dem Telefonat mit dem zuständigen Kostenträger kam heraus, dass wir den Kassen "nur" die Hauptdiagnose übermitteln. Die übermittelten Daten aber, benutzt die Kasse um den Fall selber zu groupen. Kommt dabei eine andere DRG heraus wird die Rechnung dementsprechend geändert.

    Irre ich mich oder ist es nicht ausreichend "nur" die HD zu übermittlen. Oder sind wir dazu verpflichtet alle Diagnosen den Kostenträgern zu übermitteln - oder doch nur die CCL relevanten ND...

    Müssen wir jetzt damit rechnen, dass alle Rechnungen zurück kommen?

    Danke schon mal im voraus...und trotz allem ein ruhiges Fest und einen guten Rutsch.

    MfG

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,
    was Sie genau den Kostenträgern übermitteln bleibt sicher jedem Haus selbst überlassen, allerdings sollten Sie sich dabei schon an den Kodierrichtlinien orientieren, denn daß die Kostenträger ihre Kodierung nachvollziehen wollen ist, denke ich, auch klar und legitim.
    Damit wären also HD und ND soweit diese gruppierungs- und abrechnungsrelevant (Aufwand, nicht anamnestisch etc.) sind zu übermitteln, sonstige Nebendiagnosen nicht. Somit fürchte ich werden Sie alle Ihre bisherigen Rechnungen, sobald eine Hauptdiagnose allein ihre Gruppierung nicht erklärt, gekürzt bekommen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Prösel

  • Hallo Herr Lindenau,

    nach §301 SGBV ist verpflichtend, an die GesetzlKV einen Entlassdatensatz (mit vorgeschriebenen Formaten) -möglichst per Datenfernübertragung- zu übermitteln.
    Im Entlassdatensatz sind alle Daten, die die GKV zum "Nachgruppieren" braucht. D.h. aber auch, wenn sie der Kasse bereits einen Entlassdatensatz geschickt haben, bei der Rechnungsstellung aber noch Veränderungen an den Daten (z.B. ICD, OPS) vorgenommen haben, empfiehlt es sich dringend, einen "aktualisierten" Entlassdatensatz nachzuliefern, bzw. mit der Rechnung mitzuliefern.
    Der Aussage von Herrn Proesl, nachdem es jedem KH selbst überlassen sei, welche Daten dem Kostenträger übermittelt werden, kann man so nicht zustimmen.
    Bei den Privatversicherungen (erhalten keinen 301-Datensatz)empfiehlt es sich, den ICD/OPS-Datensatz, den man zur Gruppierung verwendet hat, auf der Rechnung mit auszudrucken.

    Wünsche allen ein frohes Fest und ein erfolgreiches neues Jahr

    Franz Nusser
    Klinikum Rosenheim

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo,
    vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Habe gerade mit der Krankenkasse gesprochen, anscheinend haben wir bzw. die KK auch noch ein Schnittstellenproblem

    Schönes Wochende

    Sven Lindenau